Die Pauschalierung von Betriebsausgaben vereinfacht die Steuererklärung für viele Selbständige in Österreich. Sie ersetzt die Einzelaufzeichnung pauschal durch einen festen Prozentsatz vom Umsatz und ist gerade für kleinere Betriebe attraktiv.

Übersicht der Pauschalierungen

PauschalierungVoraussetzungPauschalsatz
BasispauschalierungUmsatz bis 220.000 €12 % bzw. 6 % bei freien Berufen
KleinunternehmerpauschalierungUmsatz bis 40.000 € (USt-Schwelle)45 % (Handel/Gewerbe), 20 % (Dienstleistung)
Branchenpauschalierungenje Branche (z. B. Gastwirte, Drogisten)individuelle Sätze
Land- und Forstwirtschaftje EinheitswertVollpauschalierung möglich

Aktuelle Werte und Vorgaben siehe bmf.gv.at und wko.at .

Basispauschalierung

Die Basispauschalierung nach § 17 EStG ist die klassische Form. Sie steht Selbständigen mit Vorjahresumsatz bis 220.000 € offen. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 12 % vom Umsatz, höchstens 26.400 €. Bei freien Berufen wie Anwälten oder Unterrichtenden gilt 6 %.

  • pauschal abgegolten: Verbrauchsmaterial, Telefon, Büro
  • zusätzlich abziehbar: Wareneinsatz, Löhne, Sozialversicherung
  • Anwendung mit Antrag in der Steuererklärung
  • bei Wechsel mindestens fünf Jahre an Methode gebunden
  • Vorsteuerabzug bleibt nach allgemeinen Regeln möglich

Kleinunternehmerpauschalierung

Seit 2020 gibt es die Kleinunternehmerpauschalierung für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (siehe Kleinunternehmerregelung ). Pauschalsätze:

  • 45 % bei Handel, Gewerbe und Produktion
  • 20 % bei reinen Dienstleistungen
  • zusätzlich abziehbar: SVS-Beiträge und Reise-/Fahrtkosten
  • Voraussetzung: keine Buchführungspflicht
  • Eintrag in Beilage E1a

Diese Pauschalierung ist im Vergleich zur Basispauschalierung in vielen Fällen großzügiger und einfacher.

Branchenpauschalierungen

Für bestimmte Branchen gibt es eigene Pauschalierungsverordnungen, etwa für Gastwirte, Drogisten oder Handelsvertreter. Sie regeln individuelle Pauschalsätze und teilweise zusätzliche Begünstigungen. Die Wahl ist auf Antrag und mit Bindungsfrist möglich.

Vor- und Nachteile

  • Vorteile: einfache Erklärung, weniger Belegaufwand
  • Nachteile: tatsächliche Ausgaben darüber hinaus nicht abziehbar
  • bei stark gestiegenen Kosten oft Wechsel zur EAR sinnvoll
  • bei Investitionen Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag prüfen
  • Bindungsfristen beim Wechsel beachten

Praxis

Wer mit Pauschalierung arbeitet, sollte trotzdem eine geordnete Belegablage und eine grundlegende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Das schützt bei Außenprüfungen und ermöglicht den Wechsel der Methode jederzeit.

Fazit

Pauschalierungen sind ein wirkungsvolles Werkzeug für Kleinunternehmen, die ihre Steuererklärung schlank halten wollen. Wer prüfen will, welche Methode für den eigenen Betrieb passt, sollte einen Vergleich mit der vollständigen EAR rechnen. Wer eine moderne Buchhaltungslösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .