Betriebsausgabenpauschale nutzen
Pauschalierung der Betriebsausgaben in Oesterreich: Basispauschalierung, Kleinunternehmerpauschalierung und wann es sich rechnet.
Nicht jeder Betrieb muss jeden einzelnen Beleg sammeln, um seine Betriebsausgaben geltend zu machen. Das oesterreichische Steuerrecht bietet mit der Betriebsausgabenpauschale eine Vereinfachung an: Statt jede Ausgabe einzeln aufzuzeichnen, setzen Sie einen festen Prozentsatz Ihres Umsatzes pauschal als Aufwand ab. Das spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und schafft Planungssicherheit. Ob sich die Pauschalierung wirklich rechnet, haengt aber stark von Ihrer Kostenstruktur ab. Dieser Leitfaden zeigt, welche Varianten es gibt, welche Voraussetzungen gelten und wann der Vergleich mit der Einzelaufzeichnung zu Ihren Gunsten ausfaellt.
Was Pauschalierung bedeutet
Bei der Pauschalierung ermitteln Sie Ihren Gewinn nicht ueber die tatsaechlichen Ausgaben, sondern setzen einen gesetzlich festgelegten Pauschalsatz vom Umsatz als Betriebsausgaben an. Die Differenz zwischen Einnahmen und pauschalem Ausgabenbetrag ist Ihr steuerlicher Gewinn.
Die Pauschalierung ist nur im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung moeglich, also fuer Betriebe, die nicht bilanzierungspflichtig sind. Wer den Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten verstehen moechte, findet die Grundlagen im Beitrag Einnahmen-Ausgaben-Rechnung versus Bilanz .
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie muessen nicht jeden Bueromaterial-Beleg oder jede Telefonrechnung sammeln, um sie als Aufwand zu verbuchen. Der Nachteil: Liegen Ihre realen Kosten ueber dem Pauschalsatz, verschenken Sie steuerliches Potenzial.
Basispauschalierung
Die Basispauschalierung nach dem Einkommensteuergesetz ist die klassische Variante. Hier setzen Sie einen Prozentsatz Ihres Netto-Umsatzes als Betriebsausgaben an. Der jeweils geltende Satz unterscheidet sich nach Taetigkeit, fuer bestimmte beratende und kaufmaennische Taetigkeiten gilt ein niedrigerer Satz als fuer die uebrigen Betriebe.
Wichtig ist, dass die Basispauschalierung nur bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze des Vorjahres anwendbar ist. Wer darueber liegt, muss die Ausgaben vollstaendig einzeln nachweisen. Die genauen Werte legt das BMF fest und sie sollten vor der Veranlagung beim Finanzamt oder in der aktuellen Rechtslage geprueft werden.
Kleinunternehmerpauschalierung
Speziell fuer kleinere Betriebe gibt es die Kleinunternehmerpauschalierung. Sie knuepft an den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbegriff an und erlaubt einen vergleichsweise hohen pauschalen Abzug. Fuer Dienstleistungsbetriebe gilt dabei ein niedrigerer Pauschalsatz als fuer produzierende oder handelnde Betriebe.
Diese Variante ist oft attraktiv, weil sie zusaetzlich die Einbeziehung der Sozialversicherungsbeitraege vorsieht, die separat abgezogen werden koennen. Der Zusammenhang mit der Umsatzsteuer ist eng, denn die Grenze orientiert sich an der Kleinunternehmerregelung. Mehr dazu im Beitrag Kleinunternehmer und Umsatzsteuer .
Voraussetzungen und Grenzen
Bevor Sie eine Pauschalierung waehlen, sollten Sie die wichtigsten Bedingungen pruefen:
- Der Betrieb ermittelt den Gewinn per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Es besteht keine Buchfuehrungspflicht nach UGB.
- Der Vorjahresumsatz liegt unter der jeweils geltenden Umsatzgrenze.
- Die Pauschalierung gilt grundsaetzlich einheitlich fuer den gesamten Betrieb.
- Ein Wechsel zurueck zur vollstaendigen Einzelaufzeichnung loest in der Regel eine Bindungsfrist aus, bevor erneut pauschaliert werden darf.
Pauschalierungen sind sowohl fuer Einzelunternehmen als auch fuer Personengesellschaften relevant. Eine GmbH als Koerperschaft kann sie hingegen nicht nutzen, weil sie bilanziert. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich damit auch auf die moegliche Gewinnermittlung aus.
Zusaetzlich absetzbare Ausgaben
Ein haeufiges Missverstaendnis: Mit der Pauschale ist nicht alles abgegolten. Neben dem Pauschalbetrag duerfen bei der Basispauschalierung bestimmte Ausgaben zusaetzlich angesetzt werden. Dazu gehoeren typischerweise:
- Wareneinkauf und Materialaufwand
- Loehne und Lohnnebenkosten fuer Mitarbeiter
- Fremdloehne fuer zugekaufte Leistungen
- Beitraege zur Sozialversicherung der Selbststaendigen
Welche Posten konkret zusaetzlich gelten, unterscheidet sich je nach Pauschalierungsvariante. Einen breiteren Ueberblick zu absetzbaren Posten bietet der Beitrag Betriebsausgaben im Ueberblick . Weitere Themen rund um Aufwaende finden Sie in den Leitfaeden zu Betriebsausgaben und Absetzbarkeit .
Vergleich mit der Einzelaufzeichnung
Ob Pauschale oder vollstaendige Einzelaufzeichnung guenstiger ist, laesst sich nur durch einen Vergleich klaeren. Als Faustregel gilt: Je hoeher Ihre tatsaechlichen Kosten im Verhaeltnis zum Umsatz, desto eher lohnt die Einzelaufzeichnung.
| Kriterium | Pauschalierung | Einzelaufzeichnung |
|---|---|---|
| Verwaltungsaufwand | gering | hoeher |
| Belegsammlung | nur fuer Zusatzposten | vollstaendig |
| Steuervorteil bei niedrigen Kosten | hoch | niedrig |
| Steuervorteil bei hohen Kosten | niedrig | hoch |
| Planbarkeit | sehr gut | abhaengig vom Jahr |
Betriebe mit niedrigen Sachkosten, etwa viele Dienstleister, profitieren oft von der Pauschalierung. Wer dagegen stark in Material, Geraete oder Raeume investiert, fasst die Kosten besser einzeln. Eine moderne Buchhaltung erfasst die realen Ausgaben ohnehin automatisch, sodass der Vergleich pro Jahr schnell moeglich ist.
Beispielrechnung
Ein Grafikdesigner mit Einzelunternehmen erzielt im Jahr einen Netto-Umsatz von 40.000 Euro. Seine tatsaechlichen Sachausgaben (Software, Buero, Telefon) betragen rund 4.000 Euro.
- Variante Pauschalierung: Bei einem angenommenen Pauschalsatz von 12 Prozent setzt er 4.800 Euro pauschal ab, ohne jeden Beleg zu sammeln. Sozialversicherungsbeitraege kommen separat hinzu.
- Variante Einzelaufzeichnung: Er weist 4.000 Euro reale Kosten nach.
In diesem Fall ist die Pauschalierung guenstiger, weil der pauschale Betrag ueber den realen Kosten liegt und gleichzeitig der Aufwand fuer die Belegsammlung entfaellt. Steigen seine Sachkosten in einem spaeteren Jahr deutlich, kann sich das Bild drehen. Die konkreten Saetze und Grenzen sollten Sie immer mit der aktuellen Rechtslage und Ihrer Steuerberatung abgleichen.