Firmen-Pkw und Privatnutzung
Steuerliche Behandlung des Firmen-Pkw in Oesterreich: Sachbezug, Vorsteuer und abzugsfaehige Kosten.
Der Firmen-Pkw zaehlt zu den haeufigsten und zugleich kompliziertesten Themen der betrieblichen Absetzbarkeit in Oesterreich. Sobald ein Fahrzeug dem Betrieb dient, stellen sich Fragen nach Betriebsausgaben, Vorsteuerabzug und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung. Das Finanzamt prueft hier genau, denn ein Auto wird fast immer auch privat bewegt. Wer die Regeln kennt, vermeidet Nachzahlungen und nutzt die zulaessigen Abzuege voll aus.
Betriebliche Nutzung des Pkw
Ein Fahrzeug gilt steuerlich als Betriebsvermoegen, wenn es ueberwiegend, also zu mehr als 50 Prozent, betrieblich genutzt wird. In diesem Fall werden saemtliche laufenden Kosten zunaechst als Betriebsausgaben erfasst und der private Anteil wieder herausgerechnet.
Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 Prozent, bleibt das Auto im Privatvermoegen. Dann koennen nur die betrieblich gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden, in der Praxis ueber das amtliche Kilometergeld oder den tatsaechlichen Aufwandsanteil. Eine saubere Aufzeichnung der Fahrten ist in beiden Faellen die Grundlage. Mehr dazu in unseren Leitfaeden zu Betriebsausgaben und Absetzbarkeit .
Sachbezug bei Privatnutzung
Stellt ein Unternehmen einem Dienstnehmer oder einem Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer ein Auto auch fuer private Fahrten zur Verfuegung, entsteht ein Sachbezug. Dieser geldwerte Vorteil ist Teil des Entgelts und erhoeht die Bemessungsgrundlage fuer Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Der Sachbezug wird grundsaetzlich als monatlicher Prozentsatz der Anschaffungskosten des Fahrzeugs angesetzt, gedeckelt mit einem Hoechstbetrag. Wer das Auto nur in geringem Umfang privat nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen halben Sachbezug ansetzen. Voraussetzung dafuer ist ein lueckenloses Fahrtenbuch, das die private Jahreskilometerleistung belegt.
Die richtige Erfassung des Sachbezugs gehoert eng zur Personalverrechnung. Wie verwandte Themen wie Fahrt- und Aufwandsersatz behandelt werden, zeigt unser Beitrag Reisekosten und Diaeten abrechnen .
Abhaengigkeit vom CO2-Wert
Die Hoehe des Sachbezugs haengt in Oesterreich vom CO2-Emissionswert des Fahrzeugs ab. Damit will der Gesetzgeber umweltfreundliche Autos beguenstigen. Je nach Emissionswert greift entweder der hoehere oder der niedrigere Prozentsatz.
| Fahrzeugkategorie | Steuerliche Einordnung |
|---|---|
| Hoher CO2-Ausstoss | Hoeherer Sachbezugs-Prozentsatz |
| Niedriger CO2-Ausstoss | Reduzierter Sachbezugs-Prozentsatz |
| Reines Elektrofahrzeug | Kein Sachbezug |
Der jeweils massgebliche CO2-Grenzwert wird vom BMF festgelegt und ueber die Jahre schrittweise abgesenkt. Entscheidend ist in der Regel der Wert im Jahr der Anschaffung beziehungsweise der Erstzulassung. Bei Neuanschaffungen lohnt sich deshalb ein Blick auf den aktuellen Grenzwert, weil er ueber die gesamte Nutzungsdauer den Sachbezug bestimmt.
Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen
Bei der Umsatzsteuer gilt fuer Pkw eine wichtige Sonderregel: Fuer typische Personenkraftwagen und Kombis ist der Vorsteuerabzug grundsaetzlich ausgeschlossen. Das betrifft sowohl die Anschaffung als auch die laufenden Kosten wie Treibstoff, Service und Reparaturen.
Ausnahmen bestehen unter anderem fuer:
- Fiskal-Lkw und bestimmte Kleinlastkraftwagen laut Verordnung des BMF
- Taxis, Fahrschulfahrzeuge und Vorfuehrwagen
- Fahrzeuge, die ausschliesslich der gewerblichen Weiterveräusserung oder Vermietung dienen
- Elektrofahrzeuge unter den dafuer vorgesehenen Voraussetzungen
Welche Fahrzeuge als vorsteuerabzugsberechtigt gelten, ergibt sich aus der jeweils gueltigen Liste des BMF. Eine genaue Pruefung lohnt sich, weil hier oft Geld verschenkt wird. Vertiefend dazu: Vorsteuerabzug richtig nutzen .
Abzugsfaehige Betriebskosten
Gehoert der Pkw zum Betriebsvermoegen, sind die laufenden Kosten grundsaetzlich abzugsfaehig, gekuerzt um den Privatanteil. Typische Positionen sind:
- Abschreibung (AfA) auf die Anschaffungskosten ueber die Nutzungsdauer
- Treibstoff oder Ladestrom
- Versicherung, motorbezogene Versicherungssteuer und Vignette
- Service, Reparaturen, Reifen
- Leasingraten bei finanziertem Fahrzeug
Zu beachten ist die Angemessenheitsgrenze: Fuer besonders teure Pkw wird der abzugsfaehige Aufwand bei AfA, Leasing und wertabhaengigen Kosten gedeckelt. Aufwendungen oberhalb dieser Grenze gelten als nicht betrieblich veranlasst. Die korrekte Verbuchung erfolgt ueber die passenden Fahrzeugkonten im Kontenrahmen des Einheitskontenrahmens (EKR). Einen Gesamtueberblick bietet der Beitrag Betriebsausgaben im Ueberblick .
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist das zentrale Nachweisinstrument fuer das Verhaeltnis von betrieblicher zu privater Nutzung. Es entscheidet darueber, welcher Privatanteil anzusetzen ist und ob der halbe Sachbezug zulaessig ist. Ein ordnungsgemaesses Fahrtenbuch enthaelt pro Fahrt:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende
- Ausgangs- und Zielort sowie Reiseroute bei Umwegen
- Zweck der Fahrt und besuchte Geschaeftspartner
- klare Trennung von betrieblichen und privaten Fahrten
Ein digital gefuehrtes, fortlaufendes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt eher anerkannt als nachtraegliche Aufzeichnungen. Wer ohne Fahrtenbuch arbeitet, riskiert, dass die Behoerde den Privatanteil schaetzt, meist zum Nachteil des Betriebs.
Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge werden in Oesterreich steuerlich besonders beguenstigt. Fuer reine E-Autos faellt bei privater Nutzung kein Sachbezug an, was die Lohn- und Lohnnebenkosten deutlich senkt. Zudem ist fuer Elektrofahrzeuge unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug moeglich, anders als bei herkoemmlichen Pkw.
Auch der Ladestrom und unter bestimmten Bedingungen die Lademoeglichkeit am Wohnort koennen beruecksichtigt werden. Bei Hybridfahrzeugen gelten diese Vorteile jedoch nicht in vollem Umfang, hier greifen die regulaeren Sachbezugsregeln nach CO2-Wert. Die genauen Bedingungen sollten vor der Anschaffung geprueft werden, weil sie ueber die gesamte Nutzungsdauer wirken. Diese Regeln gelten gleichermassen fuer das Einzelunternehmen wie fuer die GmbH.