Wenn eine GmbH in Oesterreich Gewinn erwirtschaftet, gehoert dieser Gewinn zunaechst der Gesellschaft, nicht den Gesellschaftern. Damit das Geld auf das Privatkonto der Eigentuemer fliessen darf, ist eine foermliche Gewinnausschuettung noetig. Dabei sind ein Gesellschafterbeschluss, die Kapitalertragsteuer (KESt) und die fristgerechte Abfuhr an das Finanzamt zu beachten. Dieser Leitfaden zeigt, welche Voraussetzungen erfuellt sein muessen, wie der Ablauf aussieht und wann sich eine Ausschuettung im Vergleich zum laufenden Geschaeftsfuehrerbezug auszahlt.

Voraussetzungen fuer eine Ausschuettung

Ausgeschuettet werden darf nur ein Bilanzgewinn, der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesen ist. Solange kein verteilbarer Gewinn vorliegt, ist eine Ausschuettung nicht zulaessig. Die wichtigsten Voraussetzungen im Ueberblick:

  • ein festgestellter Jahresabschluss nach UGB mit positivem Bilanzgewinn
  • Beachtung der Kapitalerhaltung: Das Stammkapital darf nicht angegriffen werden
  • keine Ausschuettung, wenn dadurch eine Ueberschuldung droht
  • ein gueltiger Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter

Wie der Abschluss zustande kommt und festgestellt wird, beschreibt der Beitrag dazu, einen Jahresabschluss Schritt fuer Schritt zu erstellen. Erst auf dieser Grundlage steht fest, welcher Betrag ueberhaupt zur Verteilung bereitsteht.

Der Gewinnverwendungsbeschluss

Ueber die Verwendung des Gewinns entscheiden die Gesellschafter in der Generalversammlung. Der Gewinnverwendungsbeschluss legt fest, ob und in welcher Hoehe ausgeschuettet wird oder ob der Gewinn ganz oder teilweise im Unternehmen verbleibt (Thesaurierung).

Der Beschluss sollte schriftlich festgehalten werden und folgende Angaben enthalten:

  • den festgestellten Bilanzgewinn als Ausgangsbasis
  • den Betrag, der ausgeschuettet wird
  • die Verteilung auf die Gesellschafter nach ihren Anteilen
  • den Auszahlungszeitpunkt und gegebenenfalls die Faelligkeit

Mit dem Beschluss entsteht ein Auszahlungsanspruch der Gesellschafter und zugleich die Pflicht der Gesellschaft, die KESt einzubehalten und abzufuehren.

KESt auf Ausschuettungen

Gewinnausschuettungen an natuerliche Personen unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt). Die GmbH behaelt diese Steuer ein und fuehrt sie fuer die Gesellschafter ans Finanzamt ab. Fuer die Empfaenger ist die KESt grundsaetzlich eine Endbesteuerung: Mit dem Abzug ist die Einkommensteuer auf die Dividende abgegolten, eine zusaetzliche Versteuerung in der Einkommensteuererklaerung ist im Regelfall nicht erforderlich.

Wichtig ist die Gesamtbetrachtung: Der ausgeschuettete Gewinn wurde auf Ebene der GmbH bereits mit Koerperschaftsteuer belastet, bevor die KESt hinzukommt. Beide Stufen zusammen ergeben die wirtschaftliche Gesamtbelastung der Dividende. Wie die erste Stufe funktioniert, erlaeutert der Beitrag zur Koerperschaftsteuer der GmbH .

StufeBemessungsgrundlageWer fuehrt ab
KoerperschaftsteuerGewinn der GmbHdie GmbH
GewinnausschuettungBilanzgewinn nach KoeStBeschluss der Gesellschafter
KEStausgeschuetteter Betragdie GmbH (Einbehalt)

Den aktuell geltenden KESt-Satz und den Koerperschaftsteuersatz gibt das BMF vor. Da sich Saetze aendern koennen, sollten Sie vor einer Ausschuettung den jeweils gueltigen Stand pruefen und mit dem anzuwendenden Satz rechnen.

Anmeldung und Abfuhr

Die einbehaltene KESt ist innerhalb der gesetzlichen Frist nach Zufluss der Kapitalertraege beim Finanzamt anzumelden und abzufuehren. Massgeblich ist in der Regel der im Beschluss festgelegte Auszahlungstag. Die Anmeldung erfolgt elektronisch ueber FinanzOnline.

Versaeumte Fristen koennen zu Saeumniszuschlaegen fuehren. Es empfiehlt sich daher, die KESt-Abfuhr unmittelbar an den Auszahlungstermin zu koppeln und den Betrag liquide bereitzuhalten. Wer solche Termine systematisch einplant, kann sie zusammen mit den uebrigen Pflichten in der Steuervorauszahlungen planen beruecksichtigen.

Vergleich Lohn versus Dividende

Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer stehen oft vor der Frage, ob sie Geld als laufenden Geschaeftsfuehrerbezug oder als Gewinnausschuettung entnehmen. Beide Wege haben unterschiedliche steuerliche und liquiditaetsmaessige Folgen:

  • Der Geschaeftsfuehrerbezug ist auf Ebene der GmbH Betriebsausgabe und mindert deren Gewinn. Beim Empfaenger faellt Einkommensteuer an, je nach Beteiligungsverhaeltnis kommen Lohnnebenkosten oder Pflichtbeitraege hinzu.
  • Die Dividende wird aus dem bereits mit Koerperschaftsteuer belasteten Gewinn gezahlt und zusaetzlich mit KESt belastet, ist dafuer aber mit dem Abzug endbesteuert.
MerkmalGeschaeftsfuehrerbezugGewinnausschuettung
Wirkung in der GmbHBetriebsausgabeGewinnverwendung
Belastung beim EmpfaengerEinkommensteuer (Tarif)KESt (Endbesteuerung)
Vorbelastung in der GmbHkeineKoerperschaftsteuer
Regelmaessigkeitlaufend planbarnach Beschluss

In der Praxis ist haeufig eine Kombination sinnvoll: ein angemessener laufender Bezug fuer den Lebensunterhalt und eine Ausschuettung des verbleibenden Gewinns. Die grundsaetzlichen Unterschiede der Rechtsformen vertieft der Beitrag GmbH versus Einzelunternehmen .

Buchung der Ausschuettung

Buchhalterisch ist die Ausschuettung eine Gewinnverwendung und kein Aufwand. Sie mindert das Eigenkapital, nicht den laufenden Gewinn. Im Einheitskontenrahmen (EKR) wird der Vorgang ueber die Konten fuer Dividenden und Ausschuettungen sowie ueber Eigenkapital- und Verbindlichkeitskonten abgebildet:

  • Mit dem Beschluss entsteht eine Verbindlichkeit gegenueber den Gesellschaftern in Hoehe des Bruttobetrags.
  • Die einbehaltene KESt wird als Verbindlichkeit gegenueber dem Finanzamt erfasst.
  • Bei Auszahlung werden die Verbindlichkeit an die Gesellschafter und die KESt-Schuld jeweils ueber das Bankkonto getilgt.

Wichtig ist die saubere Trennung: Der Bruttobetrag betrifft die Gesellschafter, ein Teil davon fliesst als KESt ans Finanzamt, der Rest wird ausgezahlt.

Liquiditaetswirkung

Eine Ausschuettung zieht zwei Zahlungen nach sich, die fast zeitgleich faellig werden: die Auszahlung an die Gesellschafter und die Abfuhr der KESt. Beide Betraege muessen liquide verfuegbar sein, sonst geraet die Gesellschaft in Zahlungsverzug.

Planen Sie die Ausschuettung daher mit Blick auf den Kontostand und die uebrigen faelligen Verpflichtungen. Eine vorausschauende Liquiditaetsplanung fuer Unternehmen hilft, den Auszahlungszeitpunkt so zu legen, dass weder das laufende Geschaeft noch Steuertermine darunter leiden. Gerade bei groesseren Betraegen lohnt es sich, die Ausschuettung in mehreren Schritten ueber das Jahr zu verteilen.

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