Wer sich in Oesterreich selbststaendig macht, wird in aller Regel bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbststaendigen (SVS) pflichtversichert. Anders als bei Angestellten zieht hier kein Arbeitgeber die Beitraege vom Lohn ab: Sie selbst tragen die volle Last und muessen die SVS-Beitraege rechtzeitig einplanen. Besonders die spaetere Nachbemessung ueberrascht viele Gruender, denn die zunaechst vorgeschriebenen Beitraege sind nur vorlaeufig. Dieser Leitfaden zeigt, wie sich die Beitraege zusammensetzen und wie Sie Nachzahlungen sauber in Ihre Liquiditaet einbauen.

Wer bei der SVS pflichtversichert ist

Die SVS betreut zwei grosse Gruppen von Selbststaendigen in Oesterreich. Pflichtversichert sind in der Regel:

  • Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, ob als Einzelunternehmen oder als geschaeftsfuehrende Gesellschafter einer GmbH
  • Neue Selbststaendige ohne Gewerbeschein, etwa Vortragende, Autoren oder bestimmte Berater, sofern ihr Gewinn die massgebliche Versicherungsgrenze ueberschreitet

Die Pflichtversicherung beginnt grundsaetzlich mit der Gewerbeanmeldung beziehungsweise mit Aufnahme der Taetigkeit. Wer den Schritt in die Selbststaendigkeit plant, sollte die SVS daher von Anfang an mitdenken. Wie der Start im Detail ablaeuft, lesen Sie im Beitrag dazu, ein Einzelunternehmen gruenden zu koennen.

Welche Beitragsarten es gibt

Die SVS buendelt mehrere Versicherungszweige in einer monatlichen Vorschreibung. Die wichtigsten Beitragsarten sind:

BeitragsartWofuerBemessung
Krankenversicherungmedizinische Leistungen, Krankengeldprozentual von der Beitragsgrundlage
Pensionsversicherungspaetere Alterspensionprozentual, groesster Block
UnfallversicherungArbeitsunfaelle, Berufskrankheitenmeist fixer Monatsbetrag
Selbststaendigenvorsorgebetriebliche Vorsorge (Abfertigung neu)prozentual von der Beitragsgrundlage

Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Selbststaendigenvorsorge werden prozentual von der Beitragsgrundlage berechnet, die Unfallversicherung in der Regel als fixer Betrag. Den jeweils geltenden Prozentsatz und den Unfallversicherungsbetrag veroeffentlicht die SVS jaehrlich.

Die vorlaeufige Beitragsgrundlage

Das Herzstueck der Berechnung ist die Beitragsgrundlage. Sie entspricht grundsaetzlich dem im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinn aus der selbststaendigen Taetigkeit, erhoeht um die im selben Jahr vorgeschriebenen SVS-Beitraege.

Das Problem: Im laufenden Jahr liegt der endgueltige Gewinn noch nicht vor. Deshalb schreibt die SVS zunaechst vorlaeufige Beitraege vor. Als Basis dient die Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres aus dem bereits vorliegenden Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Wer noch keinen solchen Bescheid hat, also typischerweise in den ersten Jahren, zahlt vorlaeufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage.

Diese vorlaeufige Vorschreibung ist nur eine Akontozahlung. Sobald der endgueltige Bescheid fuer das jeweilige Jahr vorliegt, wird neu gerechnet.

Nachbemessung und Nachzahlungen

Liegt der Einkommensteuerbescheid fuer ein Jahr vor, fuehrt die SVS die Nachbemessung durch. Sie vergleicht die vorlaeufig gezahlten Beitraege mit den Beitraegen, die sich aus dem tatsaechlichen Gewinn ergeben:

  • War der Gewinn hoeher als die vorlaeufige Grundlage, kommt es zu einer Nachzahlung.
  • War der Gewinn niedriger, entsteht eine Gutschrift zugunsten des Beitragskontos.

Genau hier liegt die groesste Gefahr fuer die Liquiditaet. Wer im dritten oder vierten Jahr stark waechst, hat in den Vorjahren auf einer viel niedrigeren Grundlage gezahlt und bekommt die Differenz fuer mehrere Jahre nachverrechnet. Solche Nachzahlungen koennen schnell mehrere Tausend Euro betragen und treffen oft mit den Steuervorauszahlungen zusammen. Wie Sie auch die Abgaben ans Finanzamt vorausschauend einplanen, zeigt der Beitrag, der erklaert, wie Sie Steuervorauszahlungen planen und vorhersehbar halten.

Die Mindestbeitragsgrundlage

Auch wer wenig oder zunaechst gar keinen Gewinn erzielt, zahlt nicht null. Es gilt eine Mindestbeitragsgrundlage, unter die die Berechnung nicht faellt. Dadurch ergibt sich ein Mindestbeitrag, der selbst in Verlustjahren faellig wird.

Fuer Gruender gibt es in den ersten Jahren der Selbststaendigkeit Erleichterungen: In dieser Startphase kann eine besonders niedrige Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zur Anwendung kommen. Wichtig ist aber zu wissen, dass diese guenstige Anfangsphase die spaetere Nachbemessung nicht aushebelt. Wer in den Gruenderjahren gut verdient, zahlt die Differenz spaeter nach. Nach oben ist die Beitragsgrundlage durch eine Hoechstbeitragsgrundlage gedeckelt, sodass die Beitraege nicht unbegrenzt steigen.

SVS-Beitraege in der Liquiditaetsplanung

Damit die SVS nicht zur Stolperfalle wird, gehoeren die Beitraege fest in Ihre Liquiditaetsplanung. Bewaehrt haben sich diese Grundsaetze:

  • Ruecklage bilden: Legen Sie von jedem Gewinn einen festen Prozentsatz fuer SVS und Steuern auf ein separates Konto.
  • Nachbemessung antizipieren: Rechnen Sie in Wachstumsjahren bewusst mit einer spaeteren Nachzahlung und sparen Sie dafuer zusaetzlich.
  • Vorschreibungen quartalsweise verbuchen: Die SVS schreibt vierteljaehrlich vor; planen Sie diese Termine fix ein.
  • Bei Schwankungen reagieren: Bricht der Gewinn ein, koennen Sie bei der SVS eine Herabsetzung der vorlaeufigen Beitragsgrundlage beantragen.

Eine strukturierte Liquiditaetsplanung fuer Unternehmen hilft, sowohl die laufenden Quartalsbeitraege als auch die unregelmaessigen Nachzahlungen abzubilden. Eine gute Buchhaltungssoftware zeigt Ihnen den laufenden Gewinn und damit fruehzeitig, ob eine Nachzahlung droht.

Tipps fuer Gruender

  • Beantragen Sie eine Herabsetzung, wenn Ihr tatsaechlicher Gewinn deutlich unter der vorlaeufigen Grundlage liegt, das schont die Liquiditaet im laufenden Jahr.
  • Nutzen Sie die guenstige Anfangsphase, aber sparen Sie parallel fuer die spaetere Nachbemessung.
  • Halten Sie Ihren Gewinn unterjaehrig im Blick, nicht erst beim Jahresabschluss.
  • Trennen Sie betriebliche und private Ruecklagen, damit das SVS-Polster nicht fuer den Alltag aufgebraucht wird.

Wer diese Punkte beachtet, behandelt die SVS-Beitraege als kalkulierbare Fixkosten statt als boese Ueberraschung.

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