Bilanz nach UGB erstellen
Aufbau und Gliederung der Bilanz nach UGB in Oesterreich, mit Aktiva, Passiva und Bewertungsgrundsaetzen.
Die Bilanz nach UGB ist die zentrale Gegenueberstellung von Vermoegen und Kapital zu einem bestimmten Stichtag. Sie zeigt auf der einen Seite, worin das Unternehmen sein Geld gebunden hat, und auf der anderen Seite, woher dieses Geld stammt. Wer in Oesterreich bilanzieren muss, fuehrt eine doppelte Buchfuehrung und schliesst das Geschaeftsjahr mit einem vollstaendigen Jahresabschluss ab. Dieser Leitfaden erklaert praxisnah, wer betroffen ist, wie die Bilanz aufgebaut wird und worauf es bei der Bewertung ankommt.
Wer nach UGB bilanzieren muss
Die Pflicht zur Bilanzierung ergibt sich aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB). Grundsaetzlich gilt:
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind unabhaengig von der Groesse rechnungslegungspflichtig.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden ab dem Ueberschreiten der gesetzlichen Umsatzschwelle in zwei aufeinanderfolgenden Geschaeftsjahren rechnungslegungspflichtig.
- Bestimmte Freiberufler und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind von der UGB-Rechnungslegung ausgenommen.
Wer nicht bilanzieren muss, ermittelt den Gewinn in der Regel ueber die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Abgrenzung im Detail beschreibt der Beitrag zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung versus Bilanz .
Aufbau der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontoform gegliedert: links die Aktiva, rechts die Passiva. Beide Seiten ergeben in der Summe denselben Betrag, denn jedes Vermoegen ist durch Eigen- oder Fremdkapital finanziert. Diese Logik ist die direkte Folge der doppelten Buchfuehrung , bei der jeder Geschaeftsfall auf mindestens zwei Konten gebucht wird.
Die Konten werden ueber den Einheitskontenrahmen (EKR) strukturiert, der die Zuordnung zu den Bilanzposten erleichtert. Aus den Saldenlisten der einzelnen Konten entstehen am Stichtag die Bilanzpositionen.
| Bilanzseite | Inhalt | Frage |
|---|---|---|
| Aktiva | Mittelverwendung | Wofuer ist das Kapital gebunden? |
| Passiva | Mittelherkunft | Woher stammt das Kapital? |
Aktiva und Passiva im Detail
Auf der Aktivseite wird nach der Bindungsdauer unterschieden:
- Anlagevermoegen: dauerhaft genutzte Gueter wie Maschinen, Gebaeude, Betriebs- und Geschaeftsausstattung sowie immaterielle Vermoegensgegenstaende.
- Umlaufvermoegen: kurzfristig gebundene Posten wie Vorraete, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Kassenbestand.
- Rechnungsabgrenzungsposten fuer Aufwendungen, die das Folgejahr betreffen.
Die Passivseite ordnet das Kapital nach Herkunft und Faelligkeit:
- Eigenkapital: das vom Unternehmer oder von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital samt Gewinnvortrag und Jahresergebnis.
- Rueckstellungen: voraussichtliche Verpflichtungen, deren Hoehe oder Faelligkeit noch ungewiss ist, etwa fuer Abfertigungen oder drohende Verluste.
- Verbindlichkeiten: Bankkredite, Lieferantenverbindlichkeiten und offene Posten gegenueber dem Finanzamt, etwa aus der Umsatzsteuer (USt).
- Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite.
Bewertungsgrundsaetze
Das UGB schreibt klare Grundsaetze vor, damit die Bilanz vergleichbar und verlaesslich bleibt:
- Vorsichtsprinzip: Risiken und Verluste werden beruecksichtigt, sobald sie absehbar sind, Gewinne erst, wenn sie realisiert sind.
- Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden die Obergrenze der Bewertung des Anlagevermoegens.
- Going-Concern-Prinzip: Es wird von der Fortfuehrung des Unternehmens ausgegangen.
- Einzelbewertung und Stichtagsprinzip: Jeder Posten wird einzeln zum Bilanzstichtag bewertet.
- Bewertungsstetigkeit: Einmal gewaehlte Methoden werden beibehalten.
Wie das Anlagevermoegen ueber die Nutzungsdauer verteilt wird, zeigt der Beitrag Abschreibung und AfA verstehen . Die Bewertung wirkt sich unmittelbar auf das ausgewiesene Ergebnis und damit auf die Steuerlast aus.
Anhang und Lagebericht
Kapitalgesellschaften ergaenzen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um einen Anhang. Er erlaeutert die angewandten Bewertungsmethoden und schluesselt einzelne Posten auf, sodass die Zahlen nachvollziehbar werden. Mittelgrosse und grosse Gesellschaften erstellen zusaetzlich einen Lagebericht, der die Geschaeftsentwicklung und die Aussichten beschreibt. Kleinst- und kleine Gesellschaften sind hier deutlich entlastet.
Der fertige Jahresabschluss ist je nach Rechtsform beim Firmenbuch offenzulegen. Den vollstaendigen Ablauf bis zur Einreichung beschreibt der Leitfaden Jahresabschluss Schritt fuer Schritt .
Groessenklassen
Das UGB teilt Kapitalgesellschaften in Groessenklassen ein. Massgeblich sind die Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerloese und durchschnittliche Beschaeftigtenzahl, von denen jeweils zwei an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen ueber- oder unterschritten werden muessen.
| Groessenklasse | Tendenz der Pflichten |
|---|---|
| Kleinst | minimale Gliederung, keine Anhangs- und Lageberichtspflicht im vollen Umfang |
| Klein | verkuerzte Bilanz und verkuerzter Anhang moeglich |
| Mittelgross | erweiterte Gliederung, Lagebericht, teils Pruefungspflicht |
| Gross | volle Gliederung, Pruefungs- und Offenlegungspflicht |
Je groesser die Gesellschaft, desto detaillierter sind Gliederung, Offenlegung und Pruefung. Die genauen Schwellenwerte werden vom BMF und im UGB festgelegt und gelegentlich angepasst.
Unterschied zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die Bilanz ist eine periodengerechte Darstellung: Aufwendungen und Ertraege werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehoeren, unabhaengig vom Zahlungszeitpunkt. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung folgt dagegen dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und erfasst Betraege erst bei Zahlung.
- Bilanz: Forderungen, Verbindlichkeiten, Rueckstellungen und Abgrenzungen werden ausgewiesen.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: nur tatsaechliche Geldfluesse, kein Vermoegensvergleich.
Dadurch liefert die Bilanz ein vollstaendigeres Bild der Vermoegens- und Ertragslage, ist aber auch aufwendiger. Wer die Wahl hat, sollte den Mehraufwand gegen den Informationsgewinn abwaegen.