Einnahmen-Ausgaben-Rechnung versus Bilanz
Unterschied zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzierung in Oesterreich, inklusive Umsatzgrenzen.
Ob Sie in Oesterreich Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder mit einer Bilanz nach UGB ermitteln, entscheidet ueber den Aufwand der laufenden Buchhaltung, ueber den Zeitpunkt der Steuerwirkung und letztlich auch ueber die Hoehe Ihrer Vorauszahlungen. Die Wahl ist nicht immer frei: Ab bestimmten Umsatzgrenzen wird die doppelte Buchfuehrung zur Pflicht. Dieser Leitfaden zeigt, wann welche Form der Gewinnermittlung gilt, welche Vor- und Nachteile sie hat und worauf Sie beim Wechsel achten muessen.
Was die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kurz EAR oder E/A-Rechnung) ist die einfachere Form der Gewinnermittlung. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen den zugeflossenen Betriebseinnahmen und den abgeflossenen Betriebsausgaben. Massgeblich ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme wirkt sich erst dann aus, wenn das Geld tatsaechlich eingegangen ist, eine Ausgabe erst dann, wenn sie bezahlt wurde.
Eine vollstaendige Bilanz mit Inventur, Forderungen und Verbindlichkeiten ist nicht erforderlich. Es genuegt eine geordnete Aufzeichnung der Belege sowie ein Anlageverzeichnis fuer abnutzbare Wirtschaftsgueter. Welche Posten als abzugsfaehig gelten, fassen die Betriebsausgaben im Ueberblick zusammen.
Was die Bilanzierung ist
Bei der Bilanzierung wird der Gewinn durch doppelte Buchfuehrung und einen Betriebsvermoegensvergleich ermittelt. Statt nur Zahlungen zu erfassen, werden Geschaeftsfaelle periodengerecht abgegrenzt: Eine Leistung wirkt sich im Jahr ihrer Erbringung aus, unabhaengig davon, wann bezahlt wird.
Der Abschluss besteht aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ergaenzt um Inventur, Rueckstellungen und Rechnungsabgrenzungen. Grundlage ist der Einheitskontenrahmen (EKR), der die Konten systematisch gliedert. Wie ein solcher Abschluss aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag dazu, eine Bilanz nach UGB erstellen zu koennen.
Umsatzgrenzen fuer die Buchfuehrungspflicht
Die Frage, ob Sie bilanzieren muessen, haengt von Rechtsform und Umsatz ab. Fuer Kapitalgesellschaften wie die GmbH gilt die doppelte Buchfuehrung ohnehin verpflichtend, unabhaengig vom Umsatz. Fuer Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift die Rechnungslegungspflicht nach UGB erst, wenn der Umsatz die gesetzliche Schwelle in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ueberschreitet.
| Merkmal | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Bilanz nach UGB |
|---|---|---|
| Prinzip | Zufluss-Abfluss | Periodenabgrenzung |
| Pflicht ab | unterhalb der Umsatzgrenze | ab Ueberschreiten der Schwelle |
| GmbH | nicht zulaessig | verpflichtend |
| Inventur | nur Anlageverzeichnis | volle Inventur |
| Aufwand | gering | hoch |
Die genauen Schwellenwerte gibt das BMF vor und kann sich aendern. Pruefen Sie daher im Zweifel den aktuellen Stand, bevor Sie sich festlegen. Wer ein Unternehmen neu aufbaut, findet die Grundlagen im Beitrag dazu, ein Einzelunternehmen gruenden zu koennen.
Vor- und Nachteile
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung punktet mit Einfachheit:
- deutlich geringerer Aufwand in der laufenden Buchhaltung
- keine Inventur und keine Rueckstellungen
- Liquiditaetssteuerung ueber den Zahlungszeitpunkt moeglich
- gut geeignet fuer kleine Betriebe und Dienstleister
Die Bilanzierung bietet dafuer ein vollstaendigeres Bild:
- periodengerechter, aussagekraeftiger Gewinnausweis
- Forderungen und Verbindlichkeiten sind jederzeit sichtbar
- bessere Grundlage fuer Banken, Investoren und Planung
- Pflicht zur Einreichung beim Firmenbuch bei Kapitalgesellschaften
Der Preis dafuer ist hoeherer Aufwand und mehr formale Pflichten gegenueber dem Finanzamt.
Wechsel der Gewinnermittlung
Ein Wechsel zwischen den Methoden ist nicht beliebig moeglich. Er erfolgt entweder, weil die Umsatzgrenze ueberschritten wurde, oder freiwillig, etwa bei einem Wechsel der Rechtsform. Beim Uebergang muss eine Uebergangsgewinnermittlung erstellt werden, damit weder Einnahmen noch Ausgaben doppelt oder gar nicht erfasst werden.
Typische Korrekturen betreffen offene Forderungen, noch nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Warenvorraete. Diese werden beim Wechsel zur Bilanzierung erstmals erfasst und koennen den ausgewiesenen Gewinn des Uebergangsjahres deutlich beeinflussen. Eine saubere Planung mit der Umsatzsteuer (USt) und den Konten ist hier entscheidend.
Steuerliche Wirkung
Beide Methoden fuehren ueber die gesamte Lebensdauer eines Betriebs zum gleichen Gesamtgewinn. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt, zu dem der Gewinn steuerlich wirksam wird. Bei der EAR koennen Sie ueber den Zahlungszeitpunkt von Ausgaben den Gewinn eines Jahres beeinflussen, bei der Bilanzierung ist das wegen der Periodenabgrenzung kaum moeglich.
Fuer die Umsatzsteuer gilt das unabhaengig von der Gewinnermittlung: Die laufende Erfassung und die Umsatzsteuervoranmeldung richtig machen bleibt in beiden Faellen Pflicht.
Beispiele
Ein IT-Freelancer als Einzelunternehmer unter der Umsatzgrenze rechnet mit der EAR. Stellt er im Dezember eine Rechnung, die erst im Jaenner bezahlt wird, faellt der Gewinn ins Folgejahr.
Eine GmbH im Handel bilanziert von Beginn an. Die Dezember-Lieferung an einen Kunden erhoeht den Gewinn bereits im alten Jahr, auch wenn die Zahlung erst spaeter eingeht, und der offene Betrag erscheint als Forderung in der Bilanz.