Die Koerperschaftsteuer (kurz KOeSt) ist die zentrale Ertragsteuer der GmbH in Oesterreich. Waehrend Einzelunternehmer ihren Gewinn ueber die Einkommensteuer versteuern, ist eine Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt: Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn selbst Steuer, unabhaengig davon, ob die Gesellschafter etwas entnehmen oder nicht. Wer eine GmbH fuehrt oder ueber die Gruendung nachdenkt, sollte das Zusammenspiel aus KOeSt, Mindestkoerperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer von Anfang an verstehen, weil es die tatsaechliche Steuerlast stark praegt.

Was die Koerperschaftsteuer ist

Die KOeSt besteuert den Gewinn juristischer Personen wie der GmbH oder der AG. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Tarif: Der Gewinn wird mit einem einheitlichen Steuersatz belastet, egal wie hoch er ausfaellt. Rechtsgrundlage ist das Koerperschaftsteuergesetz, die Verwaltung erfolgt ueber das zustaendige Finanzamt auf Basis der jaehrlichen Koerperschaftsteuererklaerung.

Weil die GmbH ein eigenstaendiges Steuersubjekt ist, trennen sich die Ebenen sauber: Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn, und erst wenn dieser an die Eigentuemer ausgeschuettet wird, kommt eine zweite Steuerebene hinzu. Mehr zum grundsaetzlichen Vergleich der Rechtsformen finden Sie im Leitfaden zu GmbH versus Einzelunternehmen .

Der Steuersatz

Der Koerperschaftsteuersatz in Oesterreich ist ein fixer Prozentsatz auf den steuerpflichtigen Gewinn. Maßgeblich ist immer der zum jeweiligen Veranlagungsjahr geltende Satz, den das BMF veroeffentlicht. Da dieser Satz in den letzten Jahren angepasst wurde, lohnt sich vor jeder Planung ein Blick auf den aktuellen Wert fuer das betreffende Jahr.

Wichtig ist: Der Satz gilt unabhaengig von der Gewinnhoehe. Eine GmbH mit kleinem Gewinn unterliegt demselben Prozentsatz wie eine mit hohem Gewinn. Das macht die KOeSt gut planbar.

Die Bemessungsgrundlage

Versteuert wird nicht der Umsatz, sondern der steuerpflichtige Gewinn. Ausgangspunkt ist das Ergebnis der doppelten Buchfuehrung nach UGB, das anschliessend steuerlich korrigiert wird. Typische Schritte:

  • Ausgangswert ist der handelsrechtliche Gewinn aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Steuerlich nicht abzugsfaehige Aufwendungen werden hinzugerechnet.
  • Steuerfreie Ertraege werden abgezogen.
  • Es ergibt sich die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Eine saubere Buchhaltung auf Basis des Einheitskontenrahmens (EKR) erleichtert diese Ueberleitung erheblich; die KOeSt selbst wird dabei ueber den Ertragsteueraufwand im Kontenrahmen erfasst. Wie der Abschluss strukturiert ablaeuft, zeigt der Leitfaden Jahresabschluss Schritt fuer Schritt . Beachten Sie: Die Umsatzsteuer (USt) ist ein durchlaufender Posten und hat mit der Bemessungsgrundlage der KOeSt nichts zu tun.

Die Mindestkoerperschaftsteuer

Auch eine GmbH, die keinen Gewinn oder sogar einen Verlust erzielt, zahlt die Mindestkoerperschaftsteuer. Sie wird quartalsweise faellig und knuepft an das gesetzliche Mindeststammkapital der jeweiligen GmbH-Form an. Die Mindest-KOeSt geht nicht verloren: Sie wird als Vorauszahlung behandelt und mit der spaeteren tatsaechlichen KOeSt verrechnet, sobald die Gesellschaft Gewinne erzielt.

Praktisch bedeutet das: In den oft verlustreichen Anfangsjahren entsteht eine Mindestbelastung, die spaeter als Guthaben gegengerechnet wird. Diese Belastung sollten Sie in der Liquiditaetsplanung fuer Unternehmen frueh beruecksichtigen.

Vorauszahlungen

Die KOeSt wird nicht erst nach dem Jahresabschluss in einem Betrag faellig. Das Finanzamt setzt vierteljaehrliche Vorauszahlungen fest, meist auf Basis der letzten Veranlagung. Nach Abgabe der Koerperschaftsteuererklaerung ergeht der Bescheid, und die Differenz zwischen Vorauszahlungen und tatsaechlicher Steuer fuehrt entweder zu einer Nachzahlung oder zu einer Gutschrift. Wer hier vorausschauend agiert, vermeidet boese Ueberraschungen; hilfreich ist der Leitfaden Steuervorauszahlungen planen .

Zusammenspiel mit der KESt bei Ausschuettung

Die KOeSt ist nur die erste Steuerebene. Wird der versteuerte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschuettet, faellt auf die Ausschuettung zusaetzlich Kapitalertragsteuer (KESt) an. Es kommt also zu einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: zuerst KOeSt auf Ebene der GmbH, dann KESt auf Ebene der Privatperson.

Solange Gewinne in der GmbH verbleiben und reinvestiert werden, faellt nur die KOeSt an. Erst die Ausschuettung loest die zweite Ebene aus. Details dazu im Leitfaden zur Gewinnausschuettung in der GmbH .

Beispielrechnung

Zur Veranschaulichung ein vereinfachtes Beispiel mit einem angenommenen Gewinn. Die konkreten Prozentsaetze sind als Platzhalter zu verstehen; setzen Sie hier die fuer das jeweilige Jahr geltenden Saetze ein.

SchrittBetrag (Beispiel)
Steuerpflichtiger Gewinn der GmbH100.000 EUR
Koerperschaftsteuer (geltender Satz)nach Satz auf 100.000 EUR
Gewinn nach KOeStverbleibender Betrag
Ausschuettung an Gesellschafternach KOeSt verbleibender Betrag
Kapitalertragsteuer (geltender KESt-Satz)auf die Ausschuettung
Netto beim Gesellschafternach beiden Steuerebenen

Die Tabelle zeigt das Prinzip: Vom Gewinn bleibt nach KOeSt ein Teil in der Gesellschaft; wird er ausgeschuettet, reduziert die KESt den Betrag, der tatsaechlich bei den Eigentuemern ankommt. Genau deshalb ist die Frage Thesaurierung oder Ausschuettung ein zentraler Hebel der Steuerplanung.

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