Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmen in Oesterreich von der Umsatzsteuer, solange der Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze bleibt.

Wann gilt die Befreiung?

KriteriumDetail
UmsatzgrenzeEUR 35.000 netto pro Kalenderjahr
Toleranzeinmaliges Ueberschreiten um bis zu 15 % innerhalb von fuenf Jahren
Vorsteuerabzugkein Vorsteuerabzug moeglich
Rechnungenohne USt-Ausweis, mit Hinweis auf Kleinunternehmer

Die Grenze bezieht sich auf den Nettoumsatz. Bestimmte steuerbefreite Umsaetze zaehlen nicht mit.

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • keine USt auf Rechnungen, dadurch guenstigere Preise fuer Endkunden
  • weniger Verwaltungsaufwand, keine Umsatzsteuervoranmeldung noetig
  • einfacherer Einstieg fuer Gruender und Nebengewerbe

Nachteile:

  • kein Vorsteuerabzug bei Anschaffungen und laufenden Kosten
  • bei groesseren Investitionen kann das teuer werden
  • Wechsel zur Regelbesteuerung bindet fuer mindestens fuenf Jahre

Was passiert beim Ueberschreiten?

Wird die Grenze ueberschritten, entsteht rueckwirkend Umsatzsteuerpflicht fuer das gesamte Jahr. Das bedeutet: Rechnungen muessen korrigiert, USt nachgemeldet und kuenftig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden.

Die korrekte Zuordnung der USt-Codes in der Buchhaltung wird dann wichtig, damit die Umstellung sauber laeuft.

Verbindung zur Buchhaltung

Auch als Kleinunternehmer bleibt die Pflicht zur ordentlichen Buchhaltung bestehen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Belege und laufende Aufzeichnungen sind weiterhin Pflicht. Wer nah an der Grenze liegt, sollte den Umsatz monatlich im Blick behalten.

Kurz gesagt

Die Kleinunternehmerregelung spart Verwaltungsaufwand und USt, schliesst aber den Vorsteuerabzug aus. Wer die EUR-35.000-Grenze ueberschreitet, muss rueckwirkend USt abfuehren und auf Regelbesteuerung wechseln.