Dienstgeberbeitrag und Zuschlaege
Berechnung und Abfuhr von Dienstgeberbeitrag und Zuschlag in Oesterreich, mit Bemessungsgrundlage und Beispielen.
Der Dienstgeberbeitrag (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gehoeren in Oesterreich zu den wichtigsten lohnabhaengigen Abgaben, die jeder Arbeitgeber zusaetzlich zum Bruttolohn tragen muss. Sie fallen unabhaengig davon an, ob ein Betrieb als Einzelunternehmen oder als GmbH gefuehrt wird, und sind ein fester Bestandteil der monatlichen Lohnverrechnung. Wer Personal beschaeftigt, sollte beide Abgaben sauber berechnen, korrekt verbuchen und fristgerecht ans Finanzamt abfuehren.
Was DB und DZ sind
Der Dienstgeberbeitrag fliesst in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und finanziert unter anderem Familienbeihilfe und vergleichbare Leistungen. Anders als die Sozialversicherungsbeitraege gibt es hier keinen Dienstnehmeranteil: Der DB ist eine reine Arbeitgeberabgabe und wird nicht vom Lohn der Beschaeftigten einbehalten.
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist ein prozentualer Aufschlag auf dieselbe Bemessungsgrundlage. Der DZ wird zugunsten der Wirtschaftskammer eingehoben und ist daher eng mit der Kammermitgliedschaft verbunden. Auch der DZ trifft ausschliesslich den Arbeitgeber.
Beide Abgaben sind klar von der Kommunalsteuer zu trennen, die zwar auf einer aehnlichen Grundlage beruht, aber an die Gemeinde geht. Einen Ueberblick ueber alle Komponenten bietet der Beitrag zu den Lohnnebenkosten fuer Arbeitgeber .
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage fuer DB und DZ ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitsloehne, die ein Betrieb in einem Kalendermonat an seine Dienstnehmer auszahlt. Dazu zaehlen:
- laufende Bezuege wie Monatsgehaelter und Stundenloehne
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Sachbezuege, etwa die Privatnutzung eines Firmen-Pkw
- bestimmte Bezuege wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer
Die Bemessungsgrundlage ist fuer DB, DZ und Kommunalsteuer weitgehend deckungsgleich. Das vereinfacht die Berechnung, weil derselbe Betrag mit drei unterschiedlichen Saetzen multipliziert wird. Wie diese Grundlage in der laufenden Abrechnung entsteht, zeigt der Leitfaden, der hilft, die Lohnverrechnung in Oesterreich zu verstehen .
Aktuelle Saetze
Der Dienstgeberbeitrag wird mit einem bundesweit einheitlichen Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage berechnet. Beim Zuschlag gilt ein deutlich niedrigerer Prozentsatz, der allerdings nicht in ganz Oesterreich gleich ist.
| Abgabe | Empfaenger | Bemessungsgrundlage | Satz |
|---|---|---|---|
| Dienstgeberbeitrag (DB) | Familienlastenausgleichsfonds | Summe der Arbeitsloehne | bundeseinheitlicher Satz |
| Zuschlag (DZ) | Wirtschaftskammer | Summe der Arbeitsloehne | je nach Bundesland |
Da sich die genauen Prozentsaetze aendern koennen, sollten Sie den jeweils gueltigen Satz beim Finanzamt, beim BMF oder bei der Wirtschaftskammer abrufen, bevor Sie die Abrechnung fixieren. Eine moderne Lohnsoftware hinterlegt die aktuellen Werte automatisch.
Unterschiede je Bundesland beim DZ
Waehrend der DB in ganz Oesterreich gleich ist, legt jede Landeskammer ihren eigenen DZ-Satz fest. Dadurch unterscheidet sich der Zuschlag von Bundesland zu Bundesland. Entscheidend ist nicht der Sitz des Unternehmens allein, sondern in welchem Bundesland die Beschaeftigung der Dienstnehmer zugeordnet wird.
Praktisch bedeutet das:
- Betriebe mit Standorten in mehreren Bundeslaendern muessen den DZ je nach zustaendiger Landeskammer differenzieren.
- Bei einem Umzug oder einer neuen Betriebsstaette kann sich der anzuwendende Satz aendern.
- Die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes veroeffentlicht den gueltigen Prozentsatz.
Wer die Kammerabgaben insgesamt im Blick behalten will, findet weitere Hinweise im Beitrag zu Kammerumlage und WKO .
Abfuhr ans Finanzamt
DB und DZ werden gemeinsam mit der Lohnsteuer als lohnabhaengige Abgaben ans Finanzamt gemeldet und abgefuehrt. Die Faelligkeit ist monatlich: Die Abgaben fuer einen Kalendermonat sind grundsaetzlich bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.
Ablauf in der Praxis:
- Bemessungsgrundlage aus der Lohnverrechnung ermitteln.
- DB und DZ mit den gueltigen Saetzen berechnen.
- Betraege ueber FinanzOnline melden und fristgerecht ueberweisen.
- Beleg und Berechnung fuer die Aufzeichnung archivieren.
Die Kommunalsteuer wird parallel berechnet, aber getrennt an die Gemeinde abgefuehrt. Details dazu finden Sie im Leitfaden zum Thema Kommunalsteuer berechnen .
Erfassung in der Lohnverrechnung
In der Buchhaltung sind DB und DZ Betriebsausgaben und werden als Personalaufwand erfasst. Im Rahmen des Einheitskontenrahmens (EKR) liegen die zugehoerigen Aufwandskonten im Bereich des gesetzlichen Sozialaufwands. Wichtig ist, die einzelnen Abgaben sauber zu trennen, damit die monatliche Abstimmung mit den Meldungen ans Finanzamt stimmt.
Eine durchgaengige Lohnsoftware uebernimmt die Berechnung der Saetze, ordnet die Betraege den richtigen Konten zu und bereitet die Abgabenmeldung vor. Das reduziert Fehler bei Saetzen, Fristen und Bundesland-Zuordnung erheblich. Weitere praktische Anleitungen sammeln die Leitfaeden zu Lohnverrechnung und Personal .
Beispielrechnung
Angenommen, ein Betrieb zahlt in einem Monat insgesamt EUR 10.000 an Arbeitsloehnen aus. DB und DZ werden auf dieselbe Grundlage angewendet:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Summe der Arbeitsloehne | EUR 10.000 |
| Dienstgeberbeitrag (DB) | EUR 10.000 x DB-Satz | nach gueltigem Satz |
| Zuschlag (DZ) | EUR 10.000 x DZ-Satz des Bundeslandes | nach gueltigem Satz |
Da der DB-Satz bundesweit gilt und der DZ-Satz je nach Landeskammer variiert, ergibt sich die genaue Summe erst, wenn die aktuellen Prozentsaetze eingesetzt werden. Beide Abgaben werden zusammen mit der Lohnsteuer bis zum 15. des Folgemonats entrichtet. Bei mehreren Standorten wird der DZ-Anteil je Bundesland getrennt berechnet.