Lohnnebenkosten fuer Arbeitgeber
Ueberblick ueber die Lohnnebenkosten in Oesterreich und wie Sie die echten Personalkosten je Mitarbeiter kalkulieren.
Wer in Oesterreich Mitarbeiter beschaeftigt, zahlt deutlich mehr als das vereinbarte Bruttogehalt. Auf den Bruttolohn kommen die Lohnnebenkosten obendrauf: Beitraege und Abgaben, die der Dienstgeber zusaetzlich zum Lohn an Sozialversicherung, Finanzamt und Gemeinde abfuehrt. Wer diese Kosten von Anfang an einplant, kalkuliert Gehaelter realistisch und vermeidet boese Ueberraschungen bei der Liquiditaet.
Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind alle Personalkosten, die zusaetzlich zum Bruttolohn anfallen und vom Arbeitgeber getragen werden. Sie sind klar von jenen Betraegen zu trennen, die der Dienstnehmer selbst traegt (Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und Lohnsteuer), denn diese werden vom Bruttolohn einbehalten und belasten den Dienstgeber nicht zusaetzlich.
Die wichtigsten Bestandteile der Lohnnebenkosten in Oesterreich sind:
- der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
- der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag (DZ)
- die Kommunalsteuer an die Gemeinde
- der Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (MV-Beitrag)
Wie diese Posten in der laufenden Abrechnung zusammenspielen, zeigt unser Beitrag, der die Lohnverrechnung in Oesterreich verstehen laesst.
Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
Der groesste Block ist der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung. Er umfasst die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere Umlagen wie den Insolvenzentgeltsicherungszuschlag.
Bemessungsgrundlage ist die beitragspflichtige Bruttoentlohnung bis zur Hoechstbeitragsgrundlage. Was darueber liegt, ist beitragsfrei. Abgewickelt wird die Meldung und Zahlung ueber die Oesterreichische Gesundheitskasse (OEGK). Der Dienstgeberanteil macht typischerweise den groessten Teil der Lohnnebenkosten aus und ist der zentrale Posten in jeder Personalkalkulation.
Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag (DZ)
Der Dienstgeberbeitrag wird in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) eingezahlt und auf Basis der Bruttolohnsumme berechnet. Dazu kommt der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), dessen Prozentsatz je Bundesland von der jeweiligen Wirtschaftskammer festgelegt wird und daher regional leicht abweicht.
Beide Beitraege werden gemeinsam mit der Lohnsteuer und der Kommunalsteuer monatlich an das Finanzamt beziehungsweise die Gemeinde gemeldet und in der Buchhaltung ueber die Lohnnebenkosten und Personalverbindlichkeiten erfasst. Eine genaue Aufschluesselung der Bemessung und der Saetze finden Sie im Beitrag zu Dienstgeberbeitrag und Zuschlaege .
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe auf die Lohnsumme aller Dienstnehmer einer Betriebsstaette. Sie wird zum jeweils geltenden Satz von der Bemessungsgrundlage berechnet und monatlich an die Gemeinde abgefuehrt, in der sich die Betriebsstaette befindet.
Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, ist die Lohnsumme auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen. Wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird und welche Bezuege befreit sind, erklaert der Beitrag, in dem Sie die Kommunalsteuer berechnen koennen.
Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (MV-Beitrag)
Fuer alle seit Anfang 2003 begonnenen Dienstverhaeltnisse gilt das Modell Abfertigung neu. Der Dienstgeber zahlt dabei einen laufenden MV-Beitrag (Mitarbeitervorsorgebeitrag) in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Der Beitrag wird vom Bruttoentgelt berechnet und gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeitraegen ueber die OEGK abgewickelt. Er stellt sicher, dass Mitarbeiter spaeter eine Abfertigung erhalten, ohne dass der Betrieb eine Einmalzahlung leisten muss.
Beispielrechnung der Gesamtkosten
Die folgende Aufstellung zeigt das Prinzip. Sie nutzt einen Bruttomonatslohn als Ausgangspunkt; die Prozentsaetze stehen hier nur beispielhaft und koennen je nach Bundesland und Beschaeftigungsart abweichen.
| Position | Bezug zum Bruttolohn | Wer traegt die Kosten |
|---|---|---|
| Bruttomonatslohn | Ausgangsbasis | vereinbart |
| Dienstgeberanteil Sozialversicherung | Prozentsatz auf den Bruttolohn | Dienstgeber |
| Dienstgeberbeitrag (DB) | Prozentsatz auf den Bruttolohn | Dienstgeber |
| Zuschlag (DZ) | Prozentsatz auf den Bruttolohn | Dienstgeber |
| Kommunalsteuer | geltender Satz auf die Lohnsumme | Dienstgeber |
| MV-Beitrag | Prozentsatz auf das Bruttoentgelt | Dienstgeber |
| Gesamtkosten je Mitarbeiter | Bruttolohn plus alle Nebenkosten | Dienstgeber |
Als Faustregel gilt: Die echten Personalkosten liegen spuerbar ueber dem Bruttolohn. Nicht zu vergessen sind die anteiligen Kosten fuer das 13. und 14. Gehalt (Sonderzahlungen), die ebenfalls Lohnnebenkosten ausloesen und die Jahreskosten je Mitarbeiter weiter erhoehen.
Budgetierung der Personalkosten
Damit die Lohnnebenkosten die Liquiditaet nicht ueberraschen, sollten Sie die Gesamtkosten je Mitarbeiter von Beginn an als Vollkosten budgetieren, also Bruttolohn plus saemtliche Dienstgeberabgaben inklusive Sonderzahlungen. So vermeiden Sie eine schoenfaerbende Kalkulation.
Praktische Hinweise fuer die Planung:
- Rechnen Sie mit einem Aufschlag auf den Bruttolohn, nicht mit dem Bruttolohn allein.
- Beruecksichtigen Sie die anteiligen Lohnnebenkosten der Sonderzahlungen.
- Halten Sie die monatlichen Abgaben an Finanzamt, Gemeinde und OEGK in der Liquiditaetsplanung getrennt vor.
- Pruefen Sie regelmaessig die aktuellen Saetze, da sich vor allem der DZ je Bundesland aendern kann.
Wie Sie diese Posten in eine vorausschauende Planung einbauen, zeigt der Beitrag zur Liquiditaetsplanung fuer Unternehmen . Ob Sie als Einzelunternehmen oder GmbH beschaeftigen, aendert an den Lohnnebenkosten der Dienstnehmer grundsaetzlich nichts; abgewickelt werden sie in beiden Faellen ueber dieselben Stellen.