Wer in Oesterreich selbststaendig taetig werden will, kommt an der Gewerbeanmeldung in den meisten Faellen nicht vorbei. Sie ist der formale Startschuss fuer ein Unternehmen und regelt, ob und unter welchen Bedingungen eine gewerbliche Taetigkeit ausgeuebt werden darf. Die rechtliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung (GewO), die festlegt, welche Taetigkeiten als Gewerbe gelten und welche Voraussetzungen erfuellt sein muessen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Gewerbearten es gibt, welche persoenlichen Voraussetzungen zaehlen und wie die Anmeldung bei der Behoerde konkret ablaeuft.

Was zaehlt als Gewerbe?

Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine Taetigkeit selbststaendig, regelmaessig und mit Gewinnabsicht ausgeuebt wird. Nicht jede selbststaendige Arbeit faellt jedoch unter die Gewerbeordnung. Ausgenommen sind insbesondere die sogenannten neuen Selbststaendigen und die freien Berufe wie Aerzte, Rechtsanwaelte, Notare oder Ziviltechniker, fuer die eigene Berufsgesetze und Kammern gelten. Auch die Land- und Forstwirtschaft ist nicht von der GewO erfasst.

Fuer alle anderen Faelle gilt: Bevor die Taetigkeit aufgenommen wird, muss das Gewerbe angemeldet werden. Die Rechtsform spielt dabei zunaechst keine Rolle. Ein Einzelunternehmen braucht die Gewerbeanmeldung ebenso wie eine GmbH, die ein Gewerbe ausueben will. Welche Form sich eignet, behandeln unsere Leitfaeden zu Rechtsform und Gruendung im Detail.

Gewerbearten: freie und reglementierte Gewerbe

Die Gewerbeordnung unterscheidet vor allem zwischen freien und reglementierten Gewerben. Der zentrale Unterschied liegt im Befaehigungsnachweis: Reglementierte Gewerbe verlangen einen formalen Qualifikationsnachweis, freie Gewerbe nicht.

GewerbeartBefaehigungsnachweisBeispiele
Freies Gewerbenicht erforderlichHandel, Werbung, IT-Dienstleistungen, Hausbetreuung
Reglementiertes GewerbeerforderlichGastgewerbe, Baumeister, Elektrotechnik, Kosmetik
Teilgewerbevereinfachter Nachweisbestimmte abgegrenzte Taetigkeiten

Zusaetzlich kennt die GewO besonders sensible reglementierte Gewerbe, die an einen behoerdlichen Zuverlaessigkeitsnachweis oder eine eigene Pruefung gebunden sind. Wer unsicher ist, in welche Kategorie die geplante Taetigkeit faellt, sollte den genauen Gewerbewortlaut frueh klaeren, da er den Umfang der erlaubten Taetigkeiten bestimmt.

Persoenliche Voraussetzungen

Unabhaengig von der Gewerbeart muessen einige persoenliche Voraussetzungen erfuellt sein, damit ein Gewerbe ausgeuebt werden darf. Dazu zaehlen typischerweise:

  • Volljaehrigkeit und volle Handlungsfaehigkeit
  • die Staatsangehoerigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung fuer Drittstaatsangehoerige
  • keine Ausschlussgruende, etwa bestimmte rechtskraeftige Verurteilungen oder ein nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren
  • bei juristischen Personen wie der GmbH die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschaeftsfuehrers

Liegt ein Ausschlussgrund vor, kann die Behoerde die Ausuebung untersagen. Bei reglementierten Gewerben kommt der Befaehigungsnachweis als weitere Huerde hinzu.

Der Befaehigungsnachweis

Beim reglementierten Gewerbe ist der Befaehigungsnachweis das Kernstueck der Anmeldung. Er belegt, dass die fachlichen und teilweise kaufmaennischen Kenntnisse fuer die Taetigkeit vorhanden sind. Er kann auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. durch einschlaegige Ausbildungsabschluesse wie Meister- oder Befaehigungspruefung
  2. durch eine Kombination aus Ausbildung und Praxiszeiten
  3. durch eine individuelle Befaehigung, bei der die Behoerde gleichwertige Qualifikationen anerkennt

Wer den Nachweis nicht selbst erbringt, kann einen gewerberechtlichen Geschaeftsfuehrer bestellen, der die Voraussetzungen erfuellt und im Betrieb entsprechend taetig ist. Diese Konstruktion ist besonders bei der GmbH ueblich, wenn die Eigentuemer nicht ueber den passenden Befaehigungsnachweis verfuegen.

Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehoerde

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zustaendigen Bezirksverwaltungsbehoerde - je nach Ort ist das die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat der Stadt. Die Anmeldung ist grundsaetzlich auch elektronisch ueber das Unternehmensserviceportal moeglich.

Fuer die Anmeldung werden in der Regel benoetigt:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identitaetsfeststellung
  • bei reglementierten Gewerben die Nachweise der Befaehigung
  • bei juristischen Personen ein Firmenbuchauszug
  • gegebenenfalls Nachweise zum Aufenthaltstitel

Wichtig ist: Ein freies Gewerbe darf in vielen Faellen bereits ab dem Tag der ordnungsgemaessen Anmeldung ausgeuebt werden. Bei reglementierten Gewerben prueft die Behoerde zuvor den Befaehigungsnachweis. Wer ein Einzelunternehmen startet, findet weitere Schritte in unserem Beitrag dazu, wie sich ein Einzelunternehmen gruenden laesst.

Eintragung im Gewerberegister

Mit der Anmeldung wird das Gewerbe ins Gewerberegister (GISA) eingetragen, das zentrale Register aller Gewerbeberechtigungen in Oesterreich. Jeder Eintrag erhaelt eine eindeutige GISA-Zahl, die den Betrieb identifiziert. Das Register ist oeffentlich einsehbar und enthaelt unter anderem den Gewerbewortlaut, den Standort und die berechtigte Person oder Gesellschaft.

Die Eintragung im Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Firmenbuch. Das Gewerberegister dokumentiert die gewerberechtliche Berechtigung, waehrend das Firmenbuch das gesellschaftsrechtliche Register fuer eingetragene Unternehmen ist. Eine GmbH benoetigt beides; ein kleines Einzelunternehmen ist oft nur im Gewerberegister erfasst.

WKO-Mitgliedschaft und naechste Schritte

Mit der Gewerbeanmeldung entsteht in der Regel automatisch die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (WKO). Eine gesonderte Anmeldung ist dafuer nicht noetig - die Behoerde leitet die Daten weiter. Aus der Mitgliedschaft ergeben sich die jaehrliche Kammerumlage sowie der Zugang zu Beratung und Serviceangeboten. Welche Beitraege damit verbunden sind, erlaeutert unser Leitfaden zu Kammerumlage und WKO.

Parallel sollte der Betrieb beim Finanzamt gemeldet werden, um eine Steuernummer und gegebenenfalls eine UID-Nummer fuer die Umsatzsteuer (USt) zu erhalten. Auch die Sozialversicherung der Selbststaendigen (SVS) wird durch die Gewerbeanmeldung informiert. Damit Buchhaltung und Belege von Beginn an sauber laufen, lohnt sich eine fruehe Entscheidung fuer eine passende ReAI Buchhaltungssoftware fuer Oesterreich.

Bevor das Gewerbe angemeldet wird, sollte ohnehin die Frage der Rechtsform geklaert sein. Unser Beitrag dazu, wie man die richtige Rechtsform waehlen kann, hilft bei dieser Grundsatzentscheidung.

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