Die Umsatzsteuer (USt) begleitet fast jedes Unternehmen in Oesterreich, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH. Sie wird auf nahezu jede Lieferung und Leistung aufgeschlagen, vom Kunden bezahlt und vom Unternehmen ans Finanzamt weitergeleitet. Wer die Grundlagen versteht, vermeidet teure Fehler bei Rechnungen, Meldungen und Zahlungen. Dieser Leitfaden erklaert, wie die Umsatzsteuer funktioniert und worauf es in der Praxis ankommt.

Was ist Umsatzsteuer und wer ist steuerpflichtig?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer. Wirtschaftlich getragen wird sie vom Endverbraucher, eingehoben wird sie aber von den Unternehmen entlang der Lieferkette. Das Unternehmen ist dabei nur Treuhaender: Es kassiert die USt von seinen Kunden und fuehrt sie an das Finanzamt ab.

Steuerpflichtig ist grundsaetzlich jeder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, also wer eine selbststaendige, nachhaltige Taetigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausuebt. Das gilt unabhaengig von der Rechtsform. Ob du als Freiberufler, Einzelunternehmen oder GmbH taetig bist, spielt fuer die grundsaetzliche Steuerpflicht keine Rolle. Wer mit dem Gedanken an eine Gruendung spielt, findet in unseren Leitfaeden zu Rechtsform und Gruendung weitere Orientierung.

Eine wichtige Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung, auf die wir weiter unten eingehen.

Umsatzsteuersaetze in Oesterreich

In Oesterreich gibt es einen Normalsteuersatz und mehrere ermaessigte Saetze. Welcher Satz gilt, haengt von der Art der Lieferung oder Leistung ab. Konkrete Zuordnungen ergeben sich aus dem Umsatzsteuergesetz und den Richtlinien des BMF.

SteuersatzTypische Anwendungsbereiche
Normalsteuersatzdie meisten Waren und Dienstleistungen
Ermaessigter SatzLebensmittel, Buecher, Personenbefoerderung, Kultur
Weiterer ermaessigter Satzbestimmte Sonderfaelle, etwa in einzelnen Regionen
Steuerbefreiungz. B. Exporte, bestimmte Finanz- und Heilbehandlungen

Im Zweifel solltest du den anwendbaren Satz pruefen, bevor du eine Rechnung ausstellst. Ein falscher Steuersatz fuehrt spaeter zu Korrekturen und im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen.

Vorsteuer und Zahllast

Hier kommt der entscheidende Mechanismus ins Spiel. Ein Unternehmen zahlt nicht die gesamte eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt, sondern darf die selbst gezahlte USt aus Eingangsrechnungen gegenrechnen. Diese gezahlte USt nennt man Vorsteuer. In der Buchhaltung werden beide Seiten getrennt auf den Umsatzsteuerkonten im Kontenrahmen gefuehrt.

Die Rechnung ist einfach:

  • Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen (was du einnimmst)
  • minus Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen (was du selbst bezahlst)
  • ergibt die Zahllast ans Finanzamt

Ist die Vorsteuer hoeher als die eingenommene USt, etwa nach groesseren Investitionen, entsteht ein Vorsteuerueberschuss, und du bekommst Geld zurueck. Wie du das Potenzial voll ausschoepfst, zeigt unser Beitrag zum Thema Vorsteuerabzug optimieren .

Die Rolle des Finanzamts und von FinanzOnline

Das Finanzamt ist die zentrale Stelle fuer alle umsatzsteuerlichen Angelegenheiten. Bei der steuerlichen Erfassung erhaeltst du eine Steuernummer und in der Regel eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die du fuer Geschaefte innerhalb der EU brauchst.

Die gesamte Kommunikation laeuft heute ueber FinanzOnline, das elektronische Portal des Finanzamts. Darueber werden Meldungen abgegeben, Bescheide zugestellt und Zahlungen abgestimmt. Eine saubere Buchhaltung ist die Voraussetzung dafuer, dass diese Meldungen stimmen.

UVA und Jahreserklaerung

Die Umsatzsteuer wird nicht einmal im Jahr, sondern laufend gemeldet. Dafuer gibt es zwei zentrale Instrumente:

  1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): Je nach Umsatzhoehe monatlich oder vierteljaehrlich. Hier meldest du die Zahllast oder den Ueberschuss fuer den jeweiligen Zeitraum und zahlst die faellige USt. Wie das sauber gelingt, erfaehrst du im Leitfaden Umsatzsteuervoranmeldung richtig machen .
  2. Umsatzsteuerjahreserklaerung: Einmal jaehrlich fasst sie alle Voranmeldungen zusammen und gleicht das Gesamtjahr ab. Differenzen werden hier ausgeglichen.

Die UVA ist also die laufende Meldung, die Jahreserklaerung der abschliessende Ueberblick.

Typische Fehler vermeiden

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf:

  • Falscher Steuersatz auf der Rechnung, etwa Normalsteuersatz statt ermaessigtem Satz.
  • Vergessene oder verspaetete UVA, was zu Saeumniszuschlaegen fuehren kann.
  • Vorsteuer ohne gueltige Rechnung abgezogen. Fehlen Pflichtangaben, geht der Abzug verloren.
  • Falsche Behandlung von EU-Geschaeften, etwa beim Reverse-Charge-Verfahren.
  • Privat und Betrieb vermischt, wodurch der Vorsteuerabzug strittig wird.

Wer Belege ordentlich erfasst und Rechnungen vollstaendig ausstellt, vermeidet die meisten dieser Probleme von vornherein.

Bezug zur Kleinunternehmerregelung

Nicht jedes Unternehmen muss Umsatzsteuer verrechnen. Bleibt der Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Dann stellst du Rechnungen ohne USt-Ausweis aus, darfst im Gegenzug aber keine Vorsteuer abziehen. Das spart Verwaltungsaufwand, lohnt sich aber nicht in jedem Fall. Alle Details findest du im Beitrag Kleinunternehmer und Umsatzsteuer .

Wer wachsen will oder hohe Investitionen plant, fuer den ist die Regelbesteuerung oft die bessere Wahl, weil der Vorsteuerabzug bares Geld zurueckbringt.

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