Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist die regelmaessige Meldung an das Finanzamt, in der Sie die in einem Zeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer gegenueberstellen. Aus dieser Verrechnung ergibt sich eine Zahllast an das Finanzamt oder ein Ueberschuss zu Ihren Gunsten. Wer die UVA sauber und fristgerecht abgibt, vermeidet Saeumniszuschlaege und behaelt die eigene Liquiditaet im Griff.

Was die UVA ist und wer sie abgeben muss

Die UVA ist eine Selbstberechnungsabgabe: Sie ermitteln den Betrag eigenstaendig, melden ihn dem Finanzamt und zahlen ihn ohne gesonderten Bescheid. Grundsaetzlich abgabepflichtig sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, also sowohl das Einzelunternehmen als auch die GmbH, sobald sie der Regelbesteuerung unterliegen.

Befreit sind in der Regel jene Betriebe, die unter die Kleinunternehmerregelung im Detail fallen, solange sie nicht freiwillig zur Regelbesteuerung optieren. Wer die Grundbegriffe noch einmal nachlesen will, findet sie im Beitrag, der hilft, die Umsatzsteuer in Oesterreich verstehen zu lernen.

Monats- oder Quartalsrhythmus

Ob Sie monatlich oder quartalsweise melden, haengt vom Vorjahresumsatz ab. Massgeblich ist die vom BMF vorgegebene Umsatzgrenze:

VoranmeldungszeitraumWann er gilt
MonatlichVorjahresumsatz oberhalb der massgeblichen Grenze
VierteljaehrlichVorjahresumsatz unterhalb dieser Grenze
Freiwillig monatlichauf Antrag auch bei kleinerem Umsatz moeglich

Der monatliche Rhythmus ist die Standardvariante fuer umsatzstaerkere Betriebe. Kleinere Unternehmen duerfen vierteljaehrlich melden, koennen aber freiwillig auf den Monatsrhythmus wechseln. Das ist oft sinnvoll, wenn regelmaessig Vorsteuerueberschuesse entstehen, weil die Gutschrift dann frueher zurueckkommt.

Fristen und Zahlungstermine

Die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu uebermitteln. Fuer den Voranmeldungszeitraum Jaenner ist die Frist also der 15. Maerz, fuer das erste Quartal der 15. Mai. Am selben Tag ist auch die ermittelte Zahllast faellig.

Wichtig sind dabei zwei Punkte:

  • Die Abgabefrist und der Zahlungstermin fallen auf denselben Tag.
  • Faellt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den naechsten Werktag.
  • Eine verspaetete Zahlung kann einen Saeumniszuschlag ausloesen, eine verspaetete Meldung einen Verspaetungszuschlag.

Damit die Zahllast nicht zur Liquiditaetsfalle wird, lohnt sich eine vorausschauende Liquiditaetsplanung fuer Unternehmen , die die monatlichen USt-Termine fix einplant.

Aufbau der UVA

Die UVA fasst die steuerlich relevanten Umsaetze und Vorsteuern eines Zeitraums zusammen. Inhaltlich gliedert sie sich in mehrere Bloecke:

  1. Steuerbare Umsaetze, aufgeteilt nach dem jeweils anwendbaren Steuersatz.
  2. Steuerfreie Umsaetze sowie innergemeinschaftliche Lieferungen.
  3. Erwerbe und Leistungen mit Steuerschuld des Leistungsempfaengers, etwa nach dem Prinzip von Reverse Charge und EU-Leistungen .
  4. Die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen und Einfuhren.

Aus der Differenz von geschuldeter Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt sich die Zahllast oder der Ueberschuss. Eine saubere Zuordnung auf den Umsatzsteuerkonten im Kontenrahmen macht diese Aufteilung einfach, weil Erloese und Vorsteuern bereits korrekt gebucht vorliegen. Wer den Vorsteuerabzug systematisch ausschoepfen will, findet praktische Hinweise im Beitrag, der zeigt, wie sich der Vorsteuerabzug optimieren laesst.

Uebermittlung ueber FinanzOnline

Die UVA wird elektronisch ueber FinanzOnline uebermittelt. Der Papierweg ist nur in eng begrenzten Ausnahmefaellen zulaessig, etwa wenn die elektronische Uebermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist.

So gehen Sie vor:

  1. In FinanzOnline mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  2. Im Bereich der Eingaben das Formular U30 fuer die Umsatzsteuervoranmeldung waehlen.
  3. Den richtigen Voranmeldungszeitraum auswaehlen.
  4. Die Kennzahlen aus der Buchhaltung uebertragen oder per Schnittstelle einspielen.
  5. Die Eingaben kontrollieren und die UVA absenden.
  6. Die ermittelte Zahllast termingerecht ueberweisen.

Eine Buchhaltungssoftware mit FinanzOnline-Anbindung reduziert hier die Tipparbeit und Fehlerquellen, weil die Kennzahlen direkt aus den gebuchten Belegen kommen.

Haeufige Fehler

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Stolpersteine auf:

  • Frist verpasst, weil der 15. nicht im Kalender eingetragen war.
  • Vorsteuer aus formal mangelhaften Rechnungen geltend gemacht, denen Pflichtangaben fehlen.
  • Falscher Steuersatz den Umsaetzen zugeordnet.
  • Reverse-Charge-Faelle uebersehen, bei denen die Steuerschuld auf den Empfaenger uebergeht.
  • Anzahlungen nicht im richtigen Zeitraum erfasst.
  • Zahllast zwar gemeldet, aber nicht oder zu spaet ueberwiesen.

Viele dieser Fehler entstehen schon bei der Rechnungslegung. Eine korrekte Belegbasis ist daher die halbe Miete.

Korrekturen nach Abgabe

Faellt nach der Uebermittlung ein Fehler auf, ist das kein Drama. Sie koennen fuer denselben Zeitraum eine berichtigte UVA uebermitteln, die die urspruengliche Meldung ersetzt. Ergibt sich daraus eine hoehere Zahllast, sollten Sie den Differenzbetrag rasch nachzahlen, um Zinsen oder Zuschlaege gering zu halten.

Kleinere Abweichungen lassen sich oft auch im naechsten Zeitraum mitberuecksichtigen. Spaetestens mit der Umsatzsteuererklaerung zum Jahresende werden alle Voranmeldungen zusammengefuehrt und endgueltig abgeglichen. Bestehen Eintragungen im Firmenbuch oder umfangreiche Geschaeftsvorgaenge, empfiehlt sich im Zweifel die Abstimmung mit der Steuerberatung.

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