Vorsteuerabzug richtig nutzen
Voraussetzungen fuer den Vorsteuerabzug in Oesterreich und wie Sie ihn mit korrekten Rechnungen rechtssicher nutzen.
Der Vorsteuerabzug ist eines der wichtigsten Instrumente im oesterreichischen Umsatzsteuersystem. Er sorgt dafuer, dass die Umsatzsteuer fuer Unternehmen ein durchlaufender Posten bleibt und nur der Endverbraucher tatsaechlich belastet wird. Wer die Vorsteuer korrekt geltend macht, senkt seine Zahllast an das Finanzamt spuerbar. Wer dabei aber Belege oder Voraussetzungen vernachlaessigt, riskiert eine Kuerzung bei der naechsten Pruefung. Dieser Leitfaden zeigt, wann der Abzug zulaessig ist, welche Angaben die Rechnung enthalten muss und wie Sie alles sauber dokumentieren.
Was ist Vorsteuer?
Als Vorsteuer bezeichnet man jene Umsatzsteuer, die Ihnen ein anderes Unternehmen auf einer Eingangsrechnung in Rechnung stellt. Kaufen Sie etwa Material, Software oder Bueroausstattung ein, zahlen Sie den Nettopreis plus Umsatzsteuer. Diese gezahlte Umsatzsteuer ist Ihre Vorsteuer.
In der Umsatzsteuervoranmeldung stellen Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Ihren Ausgangsrechnungen der gezahlten Vorsteuer gegenueber. Nur die Differenz ueberweisen Sie an das Finanzamt. Ergibt sich ein Vorsteuerueberhang, etwa bei groesseren Investitionen, erhalten Sie eine Gutschrift. Wie dieser Mechanismus im Gesamtzusammenhang funktioniert, erklaert der Beitrag Umsatzsteuer in Oesterreich verstehen .
Voraussetzungen fuer den Abzug
Der Vorsteuerabzug ist nicht automatisch, sondern an klare Bedingungen geknuepft. Folgende Punkte muessen erfuellt sein:
- Sie sind Unternehmer im Sinne des UStG und zur Regelbesteuerung verpflichtet oder optiert.
- Die Leistung wurde fuer Ihr Unternehmen und nicht fuer private Zwecke bezogen.
- Es liegt eine ordnungsgemaesse Rechnung mit allen Pflichtangaben vor.
- Die Leistung wurde tatsaechlich ausgefuehrt und die Rechnung bezahlt oder geschuldet.
- Es handelt sich nicht um einen gesetzlich ausgeschlossenen Aufwand.
Wichtig: Kleinunternehmer ohne Option zur Regelbesteuerung koennen keine Vorsteuer abziehen, weil sie auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Details dazu finden Sie unter Kleinunternehmer und Umsatzsteuer .
Pflichtangaben auf der Rechnung
Eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie alle vom UStG geforderten Angaben enthaelt. Fehlt eine davon, kann das Finanzamt den Abzug streichen. Die wichtigsten Angaben im Ueberblick:
| Pflichtangabe | Hinweis |
|---|---|
| Name und Anschrift des leistenden Unternehmens | vollstaendig und korrekt |
| Name und Anschrift des Leistungsempfaengers | bei hoeheren Betraegen verpflichtend |
| UID-Nummer des Ausstellers | bei Betraegen ueber der gesetzlichen Grenze auch jene des Empfaengers |
| Menge und handelsuebliche Bezeichnung der Leistung | eindeutig und nachvollziehbar |
| Tag der Lieferung oder Leistung | bzw. Leistungszeitraum |
| Entgelt (netto) und der anzuwendende Steuersatz | getrennt ausgewiesen |
| Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag | in Euro |
| Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer | eindeutig vergeben |
Bei Kleinbetragsrechnungen gelten Erleichterungen. Eine vollstaendige Aufstellung bietet der Beitrag zu den Pflichtangaben auf der Rechnung . Pruefen Sie jede Eingangsrechnung vor der Verbuchung, nicht erst beim Jahresabschluss.
Gemischt genutzte Aufwaendungen
Wird ein Gegenstand oder eine Leistung sowohl betrieblich als auch privat genutzt, ist der Vorsteuerabzug nur fuer den betrieblichen Anteil zulaessig. Typische Faelle sind ein teilweise privat genutztes Mobiltelefon, ein Arbeitszimmer in der Wohnung oder Energiekosten in gemischt genutzten Raeumen.
Hier gelten einige Grundregeln:
- Der betriebliche Nutzungsanteil muss sachlich und nachvollziehbar geschaetzt werden.
- Bei einer mindestens zehnprozentigen betrieblichen Nutzung kann der Gegenstand grundsaetzlich dem Unternehmen zugeordnet werden.
- Aenderungen der Nutzung koennen eine spaetere Vorsteuerkorrektur ausloesen.
Fuer den Firmen-Pkw gelten besondere Einschraenkungen. Welche Fahrzeuge ueberhaupt zum Abzug berechtigen, lesen Sie unter Firmen-Pkw und Privatnutzung .
Nicht abzugsfaehige Vorsteuer
Manche Aufwaendungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, selbst wenn alle formalen Voraussetzungen erfuellt sind. Dazu zaehlen insbesondere:
- Aufwendungen fuer Pkw und Kombi, ausgenommen ausdruecklich beguenstigte Fahrzeuge wie Fiskal-Lkw oder bestimmte Elektrofahrzeuge
- Aufwendungen, die der privaten Lebensfuehrung zuzuordnen sind
- Repraesentationsaufwendungen, soweit sie steuerlich nicht anerkannt werden
- Leistungen im Zusammenhang mit unecht steuerbefreiten Umsaetzen
Ist ein Umsatz unecht steuerbefreit, geht der Vorsteuerabzug fuer die damit verbundenen Vorleistungen verloren. Diese Unterscheidung wirkt sich direkt auf Ihre Kalkulation aus und sollte vor groesseren Anschaffungen geklaert werden.
Korrekturen der Vorsteuer
Aendert sich nach dem Abzug die Nutzung eines Wirtschaftsguts oder enthaelt eine Rechnung Fehler, ist eine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen. Typische Anlaesse sind:
- nachtraegliche Rechnungskorrekturen durch den Lieferanten
- der Wechsel zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Verwendung
- Stornierungen und Gutschriften
- Aenderungen der Verwendung von Anlagevermoegen innerhalb des Berichtigungszeitraums
Eine berichtigte Eingangsrechnung wirkt erst, wenn die korrekte Fassung tatsaechlich vorliegt. Erfassen Sie Korrekturen in jener Periode, in der sie eintreten, und melden Sie sie in der naechsten Voranmeldung. Wie Sie die Voranmeldung sauber aufbauen, zeigt der Beitrag Umsatzsteuervoranmeldung richtig machen .
Dokumentation fuer das Finanzamt
Der Vorsteuerabzug haelt nur stand, wenn er belegbar ist. Im Rahmen einer Pruefung verlangt das Finanzamt den Nachweis ueber die Originalbelege. Bewahren Sie daher jede Eingangsrechnung geordnet und vollstaendig auf und ordnen Sie sie der entsprechenden Buchung auf den Vorsteuerkonten im Kontenrahmen zu.
Praktische Empfehlungen:
- Belege zeitnah erfassen und revisionssicher ablegen
- die gesetzliche Aufbewahrungsfrist einhalten
- digitale und Papierbelege konsistent verwalten
- jede Buchung mit der zugehoerigen Rechnung verknuepfen
Eine durchgaengige digitale Belegerfassung erleichtert das erheblich, wie der Beitrag Belege digital erfassen beschreibt. So bleibt Ihr Vorsteuerabzug auch Jahre spaeter nachvollziehbar.