Der Dienstgeberbeitrag (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sind zwei der wichtigsten Lohnnebenkosten in Österreich. Sie werden zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt und gemeinsam mit der Kommunalsteuer als “Lohnabgaben” zusammengefasst.

Aktuelle Beitragssätze

BeitragSatzBemessungsgrundlage
Dienstgeberbeitrag (DB)3,7 % (ab 2025: 3,7 %)Bruttoarbeitslöhne
Zuschlag zum DB (DZ)0,32 % bis 0,42 % je BundeslandBruttoarbeitslöhne
Kommunalsteuer3,0 %Bruttoarbeitslöhne der Betriebsstätte

Aktuelle Werte und Bundesland-Zuschläge stehen auf bmf.gv.at und wko.at .

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für DB und DZ sind die Bruttoarbeitslöhne aller Dienstnehmer eines Unternehmens. Dazu zählen auch Sachbezüge, Sonderzahlungen und Geschäftsführerbezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer.

  • laufende Bezüge
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge (z. B. Dienstwagen )
  • Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer
  • Lohnumwandlungen, soweit nicht steuerfrei

Fristen und Abfuhr

DB und DZ sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt zu zahlen. Die Übermittlung erfolgt im Rahmen der Lohnverrechnung über FinanzOnline.

  1. monatliche Lohnverrechnung erstellen
  2. Bemessungsgrundlage ermitteln
  3. DB und DZ separat berechnen
  4. zusammen mit Lohnsteuer und SV anmelden
  5. Zahlung am Steuerkonto

Befreiungen

In bestimmten Fällen entfallen DB und DZ:

  • bestimmte Forschungstätigkeiten (siehe Forschungsprämie )
  • begünstigte Behindertenbeschäftigung
  • Lehrlinge in den ersten zwei Lehrjahren bei DB
  • begünstigte Auslandsbezüge nach DBA
  • Übergangsregelungen für Neugründungen (NeuFöG)

Verbindung zu anderen Lohnnebenkosten

Neben DB und DZ kommen für österreichische Arbeitgeber unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge der ÖGK, Kommunalsteuer und U-Bahn-Steuer (Wien) hinzu. Eine vollständige Lohnverrechnung berücksichtigt all diese Komponenten zentral, am besten in einer ordentlichen Doppelten Buchhaltung nach UGB .

Häufige Fehler

  • Geschäftsführerbezug nicht in DB-Bemessung
  • Sachbezüge vergessen
  • Zuschlag DZ falsch nach Bundesland
  • monatliche Anmeldung verspätet
  • Lehrlingsbefreiung nicht beantragt

Fazit

DB und DZ sind kalkulatorisch klar planbar, sobald die Bruttolöhne stehen. Wer die Lohnverrechnung in einem System konsolidiert führt, vermeidet Fehler bei Anmeldung und Zahlung. Wer die Lohnverrechnung an ReAI auslagern möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .