Doppelte Buchführung nach UGB
Pflichten, Schwellen und Praxisstruktur der doppelten Buchführung nach UGB für österreichische Unternehmen.
Die doppelte Buchführung ist in Österreich für viele Unternehmen Pflicht. Maßgeblich ist § 189 UGB, der die Rechnungslegungspflicht an die Rechtsform und an Umsatzgrenzen knüpft.
Wer ist nach UGB rechnungslegungspflichtig?
| Unternehmen | Pflicht zur doppelten Buchführung |
|---|---|
| GmbH, AG, FlexCo | immer, unabhängig vom Umsatz |
| OG, KG mit unbeschränkt haftender natürlicher Person | ab 700.000 € Umsatz nach Schwellenwertüberschreitung |
| Einzelunternehmer | ab 700.000 € Umsatz in zwei Folgejahren |
| Freie Berufe | nicht rechnungslegungspflichtig |
| Land- und Forstwirtschaft | nur bei Überschreiten der Sondergrenzen |
Wird die Schwelle einmal überschritten, gilt die Pflicht ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr. Bei Einbruch des Umsatzes endet sie nach einem Pufferjahr wieder.
Was umfasst die doppelte Buchführung?
Anders als die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst die doppelte Buchführung jeden Geschäftsfall auf zwei Konten (Soll und Haben). Daraus entstehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Wichtige Bestandteile:
- vollständiges Hauptbuch mit allen Konten
- Nebenbücher für Debitoren, Kreditoren, Anlagen
- Inventar zum Bilanzstichtag
- laufende Periodenabgrenzungen
- Bewertung nach UGB (Niederstwertprinzip, Anschaffungskostenprinzip)
Der österreichische Einheitskontenrahmen ist Standard. Mehr dazu im Beitrag zum Kontenrahmen .
Strukturierte Arbeit im Jahr
Eine klare monatliche Routine reduziert den Stress am Jahresende:
- Belege täglich oder wöchentlich erfassen
- Bank monatlich abstimmen
- offene Posten Debitoren und Kreditoren prüfen
- USt-Konten gegen die UVA abgleichen
- Lohnverrechnung zeitnah verbuchen
- Anlagenzugänge sofort im Verzeichnis erfassen
Praxisleitfäden zur monatlichen Abstimmung stehen unter Bilanzkonten abstimmen und Monatsabschluss für kleine Unternehmen .
Bewertung und Stichtagsarbeiten
Zum Bilanzstichtag verlangen UGB und EStG:
- Inventur des Lagers
- Bewertung der Forderungen, gegebenenfalls Wertberichtigungen
- Abschreibungen auf Anlagegüter
- Rückstellungen für Pensionen, Garantien, ausstehende Rechnungen
- Abgrenzungen für Mieten, Versicherungen, Zinsen
Die fertige Jahresabschluss-Datei wird beim Firmenbuch offengelegt. Aktuelle Form- und Fristvorgaben stehen auf bmf.gv.at und im UGB unter ris.bka.gv.at .
Sauber buchen, ruhig abschließen
Wer das Jahr über strukturiert arbeitet, hat den Jahresabschluss als Routine, nicht als Sprint. ReAI bringt EKR, doppelte Buchführung und Abschluss in eine Anwendung. Preise ansehen .