Die E-Rechnung an den Bund ist in Österreich für alle Lieferanten der Bundesdienststellen verpflichtend. Papier- und PDF-Rechnungen werden seit 2014 nicht mehr akzeptiert. Im Hinblick auf die EU-Mehrwertsteuerreform 2027/2030 wird das Thema auch im B2B-Bereich relevant.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen an Bundesdienststellen erbringen, müssen elektronisch fakturieren. Dazu zählen:

  • Ministerien und nachgelagerte Dienststellen
  • Bundesämter
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Bundesheer

Länder und Gemeinden haben eigene Portale; einige nutzen ebenfalls den Bund-Standard. Aktuelle Listen stehen auf bmf.gv.at und im Unternehmensserviceportal usp.gv.at .

Welche Formate sind zulässig?

FormatBeschreibung
ebInterfacenationaler XML-Standard (4.0, 5.0, 6.x)
PEPPOL UBL 2.1europäischer Standard, EU-Norm EN 16931
ZUGFeRD ab 2.xhybrid, derzeit nicht bevorzugt

Der Bund bevorzugt ebInterface oder PEPPOL UBL. Reine PDF-Rechnungen oder eingescannte Papierrechnungen werden zurückgewiesen.

Übermittlungswege

Die Übermittlung erfolgt in der Regel über das USP. Möglich sind:

  1. Webformular im USP für Einzelrechnungen
  2. Upload einer XML-Datei
  3. Web-Service (SOAP) für ERP-Integration
  4. PEPPOL-Access-Point für die internationale Anbindung

Voraussetzung ist eine aktive Registrierung im USP mit Anbindung an FinanzOnline und ein gültiges Lieferantenkennzeichen der jeweiligen Bundesdienststelle.

Pflichtangaben einer E-Rechnung an den Bund

Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben auf einer Rechnung sind folgende Daten Pflicht:

  • Lieferantenkennzeichen der Dienststelle
  • Auftragsreferenz oder Bestellnummer
  • bei Bedarf Kostenstellen oder Kontierungselemente
  • IBAN für die Zahlung
  • E-Mail-Adresse für Rückfragen

Vorteile elektronischer Übermittlung

  • schnellere Zahlung durch automatisierte Verarbeitung
  • weniger Medienbrüche, Belegfluss direkt in die Buchhaltung
  • Bestätigung über Status der Rechnung
  • saubere Archivierung gemäß Archivierung von Buchhaltungsunterlagen
  • spätere Erweiterung auf B2B-E-Rechnung möglich
  • geringeres Fehlerrisiko bei den Pflichtangaben

Ausblick: B2B-E-Rechnung

Im Rahmen der EU-Initiative VAT in the Digital Age (ViDA) wird die elektronische Rechnung auch im B2B-Bereich verpflichtend. Österreich hat angekündigt, die Umstellung im Einklang mit dem EU-Zeitplan vorzunehmen, voraussichtlich ab 2030. Lieferanten, die bereits PEPPOL-fähig sind, sind gut vorbereitet. Aktuelle Stände stehen auf wko.at .

Fazit

Die E-Rechnung an den Bund ist Pflicht und ein guter Einstieg in den elektronischen Belegfluss. ReAI generiert ebInterface- und PEPPOL-konforme Dateien direkt aus dem System. Preise ansehen .