Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Österreich. Sie steht Unternehmern offen, die nicht bilanzierungspflichtig sind, und basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Wer darf die EAR nutzen?

Die EAR ist möglich für:

  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften unter 700.000 € Umsatz pro Jahr
  • Freiberufler unabhängig von der Höhe des Umsatzes (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler)
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe innerhalb gewisser Grenzen

Wird die Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, beginnt nach einem Pufferjahr die Pflicht zur doppelten Buchführung nach UGB.

Was muss aufgezeichnet werden?

Die EAR ist einfach, aber nicht beliebig. § 126 BAO regelt Mindestanforderungen.

BereichPflicht
Einnahmenchronologisch, mit Datum, Betrag, Belegnummer
Ausgabenchronologisch, getrennt nach Aufwandsart
AnlageverzeichnisPflicht bei Anlagegütern über 1.000 € netto
Wareneingangsbuchbei Handel und Gewerbe
Belegesieben Jahre aufbewahren

Die laufende Sortierung gelingt am leichtesten mit klaren Regeln zur Belegbenennung und Ablagestruktur .

Typische Stolperfallen

In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Probleme auf:

  • private und betriebliche Konten werden nicht sauber getrennt
  • Ausgaben fehlen, weil Belege im Posteingang verschwunden sind
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 € werden falsch behandelt
  • Reisekosten ohne Fahrtenbuch geltend gemacht
  • USt-Vereinnahmung statt Sollversteuerung nicht beantragt
  • Anlagenzugänge und -abgänge nicht dokumentiert

Übergang zur Bilanz

Wer wächst, wechselt früher oder später zur doppelten Buchführung. Der Übergang verlangt einen Übergangsgewinn oder -verlust nach § 4 Abs. 10 EStG. Eine saubere doppelte Buchführung und der passende Kontenrahmen sind dann die Basis. Für die laufende USt bleibt die Umsatzsteuervoranmeldung für kleine Unternehmen relevant.

Empfehlungen für die Praxis

  • monatlich abstimmen, nicht erst zum Jahresende
  • Bargeldgeschäfte mit Tagesabschluss erfassen
  • Kilometergeld separat dokumentieren
  • private Entnahmen klar trennen
  • jährliches Anlagenverzeichnis aktuell halten
  • Aktuelle Vorgaben gelegentlich auf bmf.gv.at prüfen

Fazit

Die EAR ist schlank, aber nicht ohne Regeln. Saubere Trennung, digitale Belege und monatliche Abstimmung machen den Jahresabschluss ruhig. ReAI unterstützt dabei mit automatischer Erfassung. Preise ansehen .