Familienbonus Plus für Selbständige
Selbständige bekommen den Familienbonus Plus nur über die Einkommensteuererklärung, hier die Voraussetzungen und Beträge im Überblick.
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der österreichischen Einkommensteuer. Selbständige beanspruchen ihn nicht über die Lohnverrechnung, sondern direkt in der jährlichen Einkommensteuererklärung über FinanzOnline.
Beträge ab 2024
| Kind | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| bis 18 Jahre | 166,68 € | 2.000,16 € |
| ab 18 Jahre, Familienbeihilfenbezug | 54,18 € | 650,16 € |
| Indexierung im Ausland | je nach Wohnsitzstaat | abweichend |
Die laufende Höhe und Sonderfälle stehen auf bmf.gv.at .
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an die Familienbeihilfe gekoppelt. Es muss also für das Kind in Österreich Familienbeihilfe bezogen werden. Außerdem gilt:
- Antragsteller ist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- der Bonus wirkt nur, wenn ausreichend Steuerlast vorhanden ist
- Selbständige beantragen ihn ausschließlich über die ESt-Erklärung
- bei reinen Verlustjahren bringt der Bonus keinen Vorteil
Aufteilung zwischen Eltern
Der Familienbonus Plus kann zwischen den Elternteilen geteilt werden:
- 100 % bei einem Elternteil
- 50/50 zwischen beiden
- 90/10 in besonderen Konstellationen
- bei getrennten Eltern Aufteilung nach geleistetem Unterhalt
- die Aufteilung muss in der Steuererklärung übereinstimmen
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt.
Praxis für Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer
Wer als Einzelunternehmer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, trägt den Familienbonus Plus in der Einkommensteuererklärung E1 ein. Geschäftsführer einer GmbH können ihn entweder in der laufenden Lohnverrechnung des Geschäftsführerbezugs oder in der ESt-Erklärung berücksichtigen, je nach Bezugsstruktur.
Häufige Fragen
- Wirkt der Bonus auch bei niedrigem Gewinn? Nein, er reduziert nur eine bestehende Einkommensteuer.
- Was, wenn beide Eltern selbständig sind? Aufteilung wie bei Angestellten, beide tragen ihren Anteil ein.
- Gilt der Bonus auch bei Auslandskind? Ja, indexiert nach Wohnsitzstaat innerhalb EU/EWR.
- Verträgt er sich mit Alleinverdienerabsetzbetrag? Ja, beide sind nebeneinander möglich.
Fazit
Selbständige sollten den Familienbonus Plus in jeder Einkommensteuererklärung prüfen. In Kombination mit dem Gewinnfreibetrag für EAR und einer sauberen Lohnverrechnung für Mitarbeiter ergibt sich oft eine spürbare Entlastung. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .