Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der österreichischen Einkommensteuer. Selbständige beanspruchen ihn nicht über die Lohnverrechnung, sondern direkt in der jährlichen Einkommensteuererklärung über FinanzOnline.

Beträge ab 2024

KindBetrag pro MonatBetrag pro Jahr
bis 18 Jahre166,68 €2.000,16 €
ab 18 Jahre, Familienbeihilfenbezug54,18 €650,16 €
Indexierung im Auslandje nach Wohnsitzstaatabweichend

Die laufende Höhe und Sonderfälle stehen auf bmf.gv.at .

Voraussetzungen

Der Familienbonus Plus ist an die Familienbeihilfe gekoppelt. Es muss also für das Kind in Österreich Familienbeihilfe bezogen werden. Außerdem gilt:

  • Antragsteller ist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
  • der Bonus wirkt nur, wenn ausreichend Steuerlast vorhanden ist
  • Selbständige beantragen ihn ausschließlich über die ESt-Erklärung
  • bei reinen Verlustjahren bringt der Bonus keinen Vorteil

Aufteilung zwischen Eltern

Der Familienbonus Plus kann zwischen den Elternteilen geteilt werden:

  • 100 % bei einem Elternteil
  • 50/50 zwischen beiden
  • 90/10 in besonderen Konstellationen
  • bei getrennten Eltern Aufteilung nach geleistetem Unterhalt
  • die Aufteilung muss in der Steuererklärung übereinstimmen

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt.

Praxis für Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer

Wer als Einzelunternehmer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, trägt den Familienbonus Plus in der Einkommensteuererklärung E1 ein. Geschäftsführer einer GmbH können ihn entweder in der laufenden Lohnverrechnung des Geschäftsführerbezugs oder in der ESt-Erklärung berücksichtigen, je nach Bezugsstruktur.

Häufige Fragen

  • Wirkt der Bonus auch bei niedrigem Gewinn? Nein, er reduziert nur eine bestehende Einkommensteuer.
  • Was, wenn beide Eltern selbständig sind? Aufteilung wie bei Angestellten, beide tragen ihren Anteil ein.
  • Gilt der Bonus auch bei Auslandskind? Ja, indexiert nach Wohnsitzstaat innerhalb EU/EWR.
  • Verträgt er sich mit Alleinverdienerabsetzbetrag? Ja, beide sind nebeneinander möglich.

Fazit

Selbständige sollten den Familienbonus Plus in jeder Einkommensteuererklärung prüfen. In Kombination mit dem Gewinnfreibetrag für EAR und einer sauberen Lohnverrechnung für Mitarbeiter ergibt sich oft eine spürbare Entlastung. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .