Die Forschungsprämie ist die wichtigste steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Österreich. Sie beträgt 14 % der begünstigten Aufwendungen und wird unabhängig vom Gewinn ausbezahlt.

Wer kann die Prämie beanspruchen?

Antragsberechtigt sind alle österreichischen Steuerpflichtigen, die F&E-Tätigkeiten im Sinne der Forschungsprämienverordnung durchführen. Dazu zählen:

  • Industrieunternehmen mit eigener Entwicklungsabteilung
  • Software-Firmen mit Produktentwicklung
  • Start-ups mit experimenteller Forschung
  • Auftragsforschung (begrenzt auf 1 Mio. € pro Jahr)
  • Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer

Aktuelle Richtlinien stehen auf bmf.gv.at und ris.bka.gv.at .

Welche Aufwendungen sind begünstigt?

KategorieBeispiele
PersonalkostenBruttolöhne der F&E-Mitarbeitenden inkl. Lohnnebenkosten
SachaufwandMaterial, Verbrauchsstoffe für Prototypen
AnlagegüterF&E-spezifische Maschinen, Server (anteilig)
Auftragsforschungbei österreichischen oder EU-Forschungseinrichtungen
Gemeinkostenanteilige Verwaltung, Miete, Energie
Finanzierungnicht begünstigt

Maßgeblich ist das Frascati-Manual der OECD bei der Frage, was als Forschung und Entwicklung gilt.

Antragsweg

Die Forschungsprämie wird über FinanzOnline beantragt:

  1. Erstellung eines Forschungsbestätigungsantrags bei der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).
  2. FFG stellt ein Jahresgutachten aus.
  3. Antrag in FinanzOnline mit Beilage E108c oder E108c-J.
  4. Auszahlung als Gutschrift auf das Steuerkonto.
  5. Optional: Anrechnung gegen Vorauszahlungen.

Der Antrag kann bis vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Dokumentationspflichten

Die Anerkennung steht und fällt mit der Dokumentation. Wichtige Inhalte:

  • Projekttitel und Beschreibung mit klarer Forschungsfrage
  • Stand der Technik vor Projektbeginn
  • experimenteller Charakter und systematischer Vorgang
  • Zeitaufzeichnungen der F&E-Mitarbeitenden
  • Belege zu Material, Geräten und Anlagegütern
  • klare Trennung von Routinetätigkeiten

Die Belegablage profitiert von einer einheitlichen Belegbenennung und Ablagestruktur .

Verbuchung in der Buchhaltung

Die Auszahlung der Prämie ist eine steuerfreie Betriebseinnahme. Sie wird auf einem eigenen Erlöskonto erfasst. Personalkosten fließen wie üblich in die Lohnverrechnung. Wer die doppelte Buchführung führt, bildet die Zuordnung über Kostenstellen ab. Das vereinfacht auch die Verteilung gemeinsamer Kosten .

Praxistipps

  • Forschungsprojekte ab Beginn als solche markieren
  • Stundenaufzeichnungen bereits ab dem ersten Tag führen
  • regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater oder F&E-Berater
  • Kombination mit FFG-Förderprogrammen prüfen
  • Auswirkung auf den Jahresabschluss für kleine Unternehmen beachten
  • Anträge nicht erst kurz vor Ablauf der Vierjahresfrist stellen

Fazit

Die Forschungsprämie ist ein bedeutender Liquiditätsfaktor für innovative Unternehmen. Wer sauber dokumentiert, holt die 14 % verlässlich ab. ReAI strukturiert die Belegerfassung. Preise ansehen .