Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) lassen sich in Österreich im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe absetzen. Das vereinfacht die Buchhaltung und reduziert Verwaltungsaufwand bei kleinen Anschaffungen.

Aktuelle Wertgrenze

Seit 1. Jänner 2023 liegt die GWG-Grenze in Österreich bei 1.000 € netto pro Wirtschaftsgut (zuvor 800 €). Der Wert ist im EStG verankert und wird politisch diskutiert. Aktuelle Anpassungen stehen auf bmf.gv.at und ris.bka.gv.at .

PunktRegelung
Wertgrenze1.000 € netto pro Stück
Vorsteuerbei Vorsteuerabzugsberechtigten netto, sonst brutto
Sofortabsetzungim Jahr der Anschaffung
Verzeichnisfreiwillig empfohlen
Verbuchungals Aufwand, nicht im Anlagevermögen

Was zählt als GWG?

GWG sind selbständig nutzbare, abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter der Wertgrenze liegen. Beispiele:

  • Bürostuhl, kleines Möbelstück
  • Tastatur, Maus, Monitor (selbständig nutzbar)
  • Werkzeug, Akkuschrauber
  • Kaffeemaschine im Büro
  • Smartphone unter 1.000 € netto

Nicht selbständig nutzbare Komponenten (z. B. Festplatte für einen Server) gelten nicht als GWG.

Sammelposten oder Einzelaktivierung?

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen verpflichtenden Sammelposten. Unternehmen können wählen:

  1. Sofortabsetzung als Betriebsausgabe (gängig)
  2. freiwillige Aktivierung und planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer

Die Sofortabsetzung ist für die meisten Fälle vorteilhaft, weil sie das laufende Ergebnis sofort entlastet.

GWG-Verzeichnis als Praxis-Hilfe

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich ein eigenes Verzeichnis:

Fehler, die immer wieder passieren

  • mehrere zusammenhängende Geräte werden einzeln unter der Grenze gebucht, obwohl sie eine Einheit bilden
  • Bruttobetrag statt Netto verglichen, Vorsteuerabzug übersehen
  • GWG werden ins Anlagevermögen aufgenommen und unnötig abgeschrieben
  • private Nutzung nicht herausgerechnet
  • Belege fehlen für die Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren

Verbindung zur EAR und zum Jahresabschluss

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wirkt das GWG sofort als Ausgabe; bei der doppelten Buchführung als Aufwand auf einem GWG-Konto. Mehr zur weiteren Logik im Beitrag zu Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Buchhaltung .

Fazit

Die GWG-Regel spart Zeit und entlastet sofort das Ergebnis. Wer die Grenze und die Sammelregeln kennt, vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt. Preise ansehen .