Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Österreich. Der Gewinn fließt direkt in die persönliche Einkommensteuer und wird mit dem progressiven Tarif nach § 33 EStG besteuert.

ESt-Tarif 2024

Einkommen pro JahrGrenzsteuersatz
bis 12.816 €0 %
12.816 € bis 20.818 €20 %
20.818 € bis 34.513 €30 %
34.513 € bis 66.612 €40 %
66.612 € bis 99.266 €48 %
99.266 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Die jährliche Anpassung an die “kalte Progression” wird im Budgetbegleitgesetz beschlossen. Aktuelle Werte siehe bmf.gv.at .

Vom Gewinn zur Steuer

  1. Gewinnermittlung über Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz
  2. Abzug des Gewinnfreibetrags für EAR
  3. Berücksichtigung anderer Einkünfte und Sonderausgaben
  4. Anwendung des Stufentarifs
  5. Anrechnung von Absetzbeträgen wie Familienbonus

Anders als bei der GmbH gibt es keine Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson. Der gesamte Gewinn ist sofort versteuerbar, unabhängig davon, ob er entnommen wird.

Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Basis der letzten Veranlagung fest:

  • vier Termine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
  • Anpassung bei Veränderungen der Geschäftslage möglich
  • Antrag auf Herabsetzung bis 30. September des Jahres
  • Differenz zur tatsächlichen Steuer wird mit Bescheid festgestellt
  • Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober des Folgejahres

Sozialversicherung nicht vergessen

Neben der Einkommensteuer fallen für Einzelunternehmer SVS-Beiträge an, siehe Beitrag zu SVS-Beiträge Selbständige . Diese sind als Betriebsausgabe abziehbar und mindern den Gewinn.

Steuerliche Hebel

  • Gewinnfreibetrag voll ausschöpfen
  • Investitionsfreibetrag bei begünstigten Investitionen, siehe Investitionsfreibetrag
  • Pensionskasse und Zukunftssicherung als Sonderausgabe
  • Steuerberatungskosten als Sonderausgabe
  • Reisekosten korrekt abrechnen, siehe Reisekosten und Kilometergeld

Wechsel in eine GmbH

Bei steigendem Gewinn lohnt häufig der Vergleich mit einer GmbH. Während Einzelunternehmer Spitzensteuersätze von bis zu 50 % zahlen, beträgt die KöSt nur 23 %. Allerdings kommt KESt auf Ausschüttungen hinzu. Eine fundierte Vergleichsrechnung ist unerlässlich, mehr dazu im Beitrag Lohn vs. Dividende GmbH .

Fazit

Das Einzelunternehmen ist einfach in der Verwaltung, aber steuerlich progressiv. Wer den Gewinn sauber ermittelt und alle Begünstigungen nutzt, hält die Steuerlast in Grenzen. Wer die Buchhaltung gleich automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .