Der Gewinnfreibetrag ist eine der wichtigsten Steuerentlastungen für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Er steht Selbständigen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ebenso zu wie Bilanzierern und ist gemäß § 10 EStG im Einkommen abzugsfähig.

Aufbau und Höhe

KomponenteBemessungMaximalwert
Grundfreibetrag15 % der ersten 33.000 € Gewinn4.950 €
investitionsbedingter Freibetrag13 % bis 178.000 €, gestaffelt darüberbis 46.400 €
Gesamtmaximumabhängig vom Gewinn46.400 €

Die Staffelung ab 178.000 € sieht reduzierte Sätze vor (siehe bmf.gv.at ).

Grundfreibetrag ohne Investition

Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt und benötigt keine Investitionen. Er steht jedem Steuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften zu, unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Auch Pauschalierer können den Grundfreibetrag nutzen.

Investitionsbedingter Freibetrag

Über den Grundfreibetrag hinaus muss in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert werden. Anerkannt sind:

  • körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens 4 Jahren Nutzungsdauer
  • bestimmte Wertpapiere mit mindestens 4 Jahren Behaltedauer
  • nicht: PKW, gebrauchte oder geringwertige Güter
  • nicht: gebäudeähnliche Investitionen mit unter 4 Jahren AfA
  • Behaltedauer von 4 Jahren ab Anschaffung

Die investitionsbedingte Komponente wird im Anlagenverzeichnis ausgewiesen und in der Beilage E1a der Einkommensteuererklärung beantragt.

Praktische Beispiele

  • Gewinn 30.000 €, keine Investitionen: Freibetrag 15 % von 30.000 € = 4.500 €
  • Gewinn 50.000 €, Investition 5.000 €: Grundfreibetrag 4.950 € plus 13 % von 17.000 € investitionsbedingt
  • Gewinn 100.000 €, Wertpapierkauf 10.000 €: Grundfreibetrag plus 8.710 € investitionsbedingt
  • Gewinn 200.000 €, hohe Investition: gestaffelter Freibetrag bis Maximum

Stolperfallen

  • Behaltedauer: bei vorzeitigem Verkauf Nachversteuerung
  • Wertpapiere: nur bestimmte Anleihen anerkannt
  • PKW: ausgeschlossen mit Ausnahme von Fahrschulen, Taxis
  • Pauschalierung: nur Grundfreibetrag möglich
  • Mehrere Betriebe: Aufteilung des Höchstbetrags

Die korrekte Erfassung gelingt mit einem ordentlich geführten Anlagenverzeichnis, siehe Beitrag zu Anlagenverzeichnis führen .

Fazit

Wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, sollte den Gewinnfreibetrag in jeder Steuererklärung mitdenken. In Kombination mit dem Investitionsfreibetrag ergibt sich häufig eine deutliche Steuerersparnis. Wer die Buchhaltung gleich automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .