Innergemeinschaftliche Lieferungen B2B in der EU
Wie österreichische Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abwickeln und korrekt nachweisen.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine grenzüberschreitende Warenlieferung zwischen Unternehmern in zwei EU-Mitgliedstaaten. Sie ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, sofern alle materiellen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Unternehmerstatus des Abnehmers | gültige UID-Nummer im anderen EU-Staat |
| Warenbewegung in anderen EU-Staat | tatsächlicher physischer Transport |
| Buchnachweis | UID, Lieferdatum, Bestimmungsort, Verbringungserklärung |
| Belegnachweis | Frachtbrief CMR, Spediteursbeleg, Lieferschein |
| Eintragung in ZM | Meldung in der Zusammenfassenden Meldung |
Rechtsgrundlage ist Art. 7 UStG sowie die Verordnung BGBl. II Nr. 401/1996. Aktuelle Fassungen stehen auf ris.bka.gv.at .
Pflichtangaben auf der Rechnung
Eine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung muss zusätzlich zu den allgemeinen Rechnungsmerkmalen Folgendes enthalten:
- eigene UID-Nummer des österreichischen Lieferers
- UID-Nummer des Empfängers im anderen Mitgliedstaat
- Hinweis auf die Steuerfreiheit, z. B. “Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 UStG”
- exakte Bezeichnung der Ware, Menge und Lieferdatum
- Lieferadresse im EU-Ausland
Buchung und Nachweis
In der österreichischen Buchhaltung wird der Erlös auf einem eigenen Konto für innergemeinschaftliche Lieferungen erfasst. Der Beleg muss die Verbringung in den anderen EU-Staat schlüssig belegen. Wer die Belegerteilungspflicht und einen sauberen Kontenrahmen konsequent einhält, kommt bei einer Außenprüfung selten in Bedrängnis.
Besonderheiten und Stolperfallen
- Reihengeschäfte: Zuordnung der bewegten Lieferung beachten
- Abholfälle: schriftliche Verbringungserklärung des Abnehmers
- Konsignationslager: vereinfachte Regelung seit 2020 möglich
- Nullmeldungen in der Zusammenfassenden Meldung sind nicht abzugeben
- Sammelrechnungen über mehrere Lieferungen müssen einzeln nachvollziehbar sein
Zusammenfassung
Wer Waren innerhalb der EU an Unternehmer liefert, kann steuerfrei fakturieren, muss aber den Buch- und Belegnachweis sauber dokumentieren. Die laufende Erfassung in der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Doppelten Buchhaltung nach UGB schafft die Grundlage. Wer die Abwicklung automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .