Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde mit der ökosozialen Steuerreform 2023 wieder eingeführt. Er belohnt Unternehmen, die in abnutzbare Wirtschaftsgüter investieren, mit einer zusätzlichen Betriebsausgabe.

Wie hoch ist der IFB?

BereichSatzBemerkung
Allgemein10 %aller begünstigten Anschaffungen
Ökologisierungsbereich15 %bestimmte umweltrelevante Investitionen
Höchstgrenze1 Mio. €Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr

Welche Wirtschaftsgüter als „ökologisch" gelten, ist in der Öko-IFB-Verordnung geregelt (siehe ris.bka.gv.at ).

Wer darf den IFB nutzen?

Der IFB steht allen betrieblichen Einkunftsarten offen, die ihren Gewinn ermitteln durch:

  • doppelte Buchführung nach UGB
  • vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Nicht möglich ist der IFB bei Pauschalierung (Basispauschalierung). Der Investor muss das Wirtschaftsgut dem Betrieb mindestens vier Jahre widmen.

Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Begünstigt sind ungebrauchte, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Beispiele:

  • Maschinen und Werkzeuge
  • Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Öko-Bereich)
  • Photovoltaikanlagen
  • Server und Netzwerkinfrastruktur
  • Betriebsausstattung
  • Software (eigenständig)

Nicht begünstigt sind unter anderem PKW (außer reine Elektrofahrzeuge), gebrauchte Wirtschaftsgüter und Gebäude (mit Ausnahmen).

Wie wird der IFB geltend gemacht?

  1. Investition tätigen und im Anlagenverzeichnis erfassen.
  2. Begünstigung im Jahr der Anschaffung ansetzen.
  3. Im Anlagenverzeichnis Kennzeichnung als IFB-Wirtschaftsgut.
  4. Steuerliche Mehraufwand-Position in der Steuererklärung erfassen.
  5. Behaltefrist von vier Jahren überwachen.

Der IFB mindert die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich zur normalen Abschreibung. Mehr zur Erfassung im laufenden System siehe Anlagenverzeichnis für kleine Unternehmen und Aktivierungsrichtlinie für Anlagegüter .

Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden?

Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf der vierjährigen Behaltefrist aus dem Betriebsvermögen entnommen, verkauft oder ins Ausland verbracht, ist der IFB nachzuversteuern. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder Diebstahl.

Praxis-Empfehlungen

  • bei größeren Investitionen Öko-IFB-Liste prüfen
  • Anschaffungen rund um den Jahreswechsel zeitlich planen
  • Kombination mit anderen Förderungen (FFG, AWS) gestalten
  • Nachweise der Anschaffung sorgfältig archivieren
  • die Wechselwirkung mit dem Jahresabschluss für kleine Unternehmen berücksichtigen
  • aktuelle Werte regelmäßig auf bmf.gv.at prüfen

Fazit

Der IFB ist ein wirksamer Hebel für investierende Unternehmen. Wer Anschaffungen sauber dokumentiert, holt sich die volle Begünstigung. Preise ansehen .