Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst mit Geldeingang abgeführt, bei der Soll-Versteuerung schon mit Rechnungslegung. In Österreich ist der gewählte Modus folgenreich für Liquidität und Buchhaltung.

Wer fällt in welche Methode?

UnternehmenStandardmethodeWahlrecht möglich
Einnahmen-Ausgaben-RechnerIst-Versteuerungoptional Soll
GmbH (Bilanzierung)Soll-Versteuerungoptional Ist (bei freien Berufen, Kleinunternehmen)
freie Berufe (Anwälte, Ärzte)Ist-Versteuerungoptional Soll
EnergieversorgerSondermodellenein

Rechtsgrundlage ist § 17 UStG. Aktuelle Texte siehe ris.bka.gv.at .

Funktionsweise im Detail

Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Vereinnahmung des Entgelts. Bei der Soll-Versteuerung entsteht sie mit Ablauf des Monats der Leistungserbringung. Der Vorsteuerabzug ist in beiden Methoden grundsätzlich an Rechnung und Leistung geknüpft.

  • Ist: Liquiditätsvorteil, USt erst bei Zahlung
  • Soll: USt sofort fällig, auch bei langem Zahlungsziel
  • Anzahlungen sind in beiden Methoden steuerpflichtig
  • Konsequenz für Mahnwesen und Forderungsausfall
  • Methodenwechsel mit Umstellungseffekten möglich

Liquiditätswirkung

Beispiel: Rechnung über 10.000 € + 2.000 € USt am 1. Januar, Zahlung am 15. März.

  • Ist-Versteuerung: USt erst in der März-UVA fällig
  • Soll-Versteuerung: USt schon in der Jänner-UVA fällig
  • Liquiditätsvorteil von zwei Monaten bei Ist
  • bei langen Zahlungszielen entsprechend größer

Wer auf Soll-Versteuerung angewiesen ist, sollte das Mahnwesen besonders straff führen.

Methodenwechsel

Ein Wechsel ist beim Finanzamt zu beantragen und in der Regel nur zu Beginn eines Veranlagungsjahres möglich. Bei Wechsel von Ist zu Soll oder umgekehrt entstehen einmalige Umstellungseffekte, die in der UVA korrekt zu erfassen sind:

  • offene Ausgangsrechnungen prüfen
  • Doppel- oder Nichtversteuerung vermeiden
  • saubere Stichtagsbestände
  • Kontensaldenliste mit Stichtag dokumentieren

Buchhaltung

In der laufenden Buchhaltung wird die Methode in den Steuerschlüsseln berücksichtigt. Wer eine Doppelte Buchhaltung nach UGB oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, sollte den USt-Modus zentral hinterlegen, damit die UVA korrekt befüllt wird.

Praxis-Tipps

  • bei langen Zahlungszielen Ist-Versteuerung prüfen
  • bei kurzen Zahlungsterminen oft Soll vorteilhaft
  • Auswirkungen auf Vorsteuerabzug prüfen
  • Mahnwesen straff führen, vor allem bei Soll
  • Zahlungseingänge automatisiert mit Belegen verknüpfen

Fazit

Ist- oder Soll-Versteuerung ist mehr als eine technische Frage. Sie wirkt direkt auf Liquidität und Buchhaltungsaufwand. Wer die UVA gleich automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .