Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch ist Pflicht für österreichische Kapitalgesellschaften. Sie erfolgt elektronisch und ist an klare Fristen gebunden.

Wer muss offenlegen?

RechtsformOffenlegungspflicht
GmbHimmer
AGimmer
FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)immer
GmbH & Co KG (kapitalistische KG)wenn keine natürliche Person voll haftet
Einzelunternehmen, OG, KG mit Vollhafternicht beim Firmenbuch

Die Offenlegung dient der Information der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse.

Größenklassen nach UGB

Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten erhöhte Schwellenwerte (BGBl. II 175/2024):

KlasseBilanzsummeUmsatzMitarbeiter
Kleinstbis 450.000 €bis 900.000 €bis 10
Kleinbis 7,5 Mio. €bis 15 Mio. €bis 50
Mittelbis 25 Mio. €bis 50 Mio. €bis 250
Großdarüberdarüberdarüber

Eine Kapitalgesellschaft fällt in eine Klasse, wenn sie zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreitet. Aktuelle Werte stehen im UGB auf ris.bka.gv.at .

Was wird offengelegt?

Je nach Größe ist der Umfang unterschiedlich:

  • Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften: verkürzte Bilanz und Anhang, keine GuV-Pflicht zur Veröffentlichung
  • Mittlere: vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Anhang
  • Große: zusätzlich Konzernabschluss, Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das ERV-System (Elektronischer Rechtsverkehr) bzw. die digitale Übermittlung des Notars. Direkter Upload im Firmenbuch ist nur in Ausnahmen möglich.

Fristen und Strafen

Die Offenlegung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Wer das versäumt, riskiert Zwangsstrafen:

  • Erstinstanz: 700 € pro Geschäftsführer und pro Gesellschaft
  • Wiederholung: bis zu 3.600 € je Strafverfügung
  • bei mittleren Gesellschaften höhere Strafrahmen

Auch ein „Null-Abschluss" (z. B. ruhende GmbH) ist offenlegungspflichtig.

Praxisempfehlungen

  • Abschlussfristen im internen Kalender markieren
  • Steuerberater oder Notar rechtzeitig einbinden
  • Eingangsbestätigung des Firmenbuchs prüfen und ablegen
  • bei Größenklassen-Wechsel die Folgepflichten (z. B. Prüfung) frühzeitig planen
  • Vorbereitung der Abschlussunterlagen siehe Jahresabschluss für kleine Unternehmen
  • konsistente Buchungen das Jahr über vereinfachen den Schluss; siehe doppelte Buchführung

Fazit

Die Offenlegung beim Firmenbuch ist Routine, wenn der Jahresabschluss sauber vorbereitet ist. Wer einen klaren Kontenrahmen und ordentliche Monatsabschlüsse pflegt, hat die Frist gut im Griff. Preise ansehen .