Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen
Offenlegungspflichten beim Firmenbuch mit Größenklassen, Fristen, Strafen und Format der Einreichung.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch ist Pflicht für österreichische Kapitalgesellschaften. Sie erfolgt elektronisch und ist an klare Fristen gebunden.
Wer muss offenlegen?
| Rechtsform | Offenlegungspflicht |
|---|---|
| GmbH | immer |
| AG | immer |
| FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) | immer |
| GmbH & Co KG (kapitalistische KG) | wenn keine natürliche Person voll haftet |
| Einzelunternehmen, OG, KG mit Vollhafter | nicht beim Firmenbuch |
Die Offenlegung dient der Information der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse.
Größenklassen nach UGB
Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten erhöhte Schwellenwerte (BGBl. II 175/2024):
| Klasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Kleinst | bis 450.000 € | bis 900.000 € | bis 10 |
| Klein | bis 7,5 Mio. € | bis 15 Mio. € | bis 50 |
| Mittel | bis 25 Mio. € | bis 50 Mio. € | bis 250 |
| Groß | darüber | darüber | darüber |
Eine Kapitalgesellschaft fällt in eine Klasse, wenn sie zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreitet. Aktuelle Werte stehen im UGB auf ris.bka.gv.at .
Was wird offengelegt?
Je nach Größe ist der Umfang unterschiedlich:
- Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften: verkürzte Bilanz und Anhang, keine GuV-Pflicht zur Veröffentlichung
- Mittlere: vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Anhang
- Große: zusätzlich Konzernabschluss, Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das ERV-System (Elektronischer Rechtsverkehr) bzw. die digitale Übermittlung des Notars. Direkter Upload im Firmenbuch ist nur in Ausnahmen möglich.
Fristen und Strafen
Die Offenlegung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Wer das versäumt, riskiert Zwangsstrafen:
- Erstinstanz: 700 € pro Geschäftsführer und pro Gesellschaft
- Wiederholung: bis zu 3.600 € je Strafverfügung
- bei mittleren Gesellschaften höhere Strafrahmen
Auch ein „Null-Abschluss" (z. B. ruhende GmbH) ist offenlegungspflichtig.
Praxisempfehlungen
- Abschlussfristen im internen Kalender markieren
- Steuerberater oder Notar rechtzeitig einbinden
- Eingangsbestätigung des Firmenbuchs prüfen und ablegen
- bei Größenklassen-Wechsel die Folgepflichten (z. B. Prüfung) frühzeitig planen
- Vorbereitung der Abschlussunterlagen siehe Jahresabschluss für kleine Unternehmen
- konsistente Buchungen das Jahr über vereinfachen den Schluss; siehe doppelte Buchführung
Fazit
Die Offenlegung beim Firmenbuch ist Routine, wenn der Jahresabschluss sauber vorbereitet ist. Wer einen klaren Kontenrahmen und ordentliche Monatsabschlüsse pflegt, hat die Frist gut im Griff. Preise ansehen .