Wann ist eine Abschlussprüfung in Österreich Pflicht?
Größenkriterien und Pflichtfälle für die Abschlussprüfung in Österreich, mit Hinweisen für GmbH und AG.
Die Abschlussprüfung ist in Österreich nicht für jedes Unternehmen verpflichtend. Sie hängt von Rechtsform und Größe ab und folgt den Vorgaben des UGB sowie ergänzender Gesetze wie AktG und GmbHG.
Größenkriterien nach UGB
Eine GmbH gilt nach § 221 UGB als mittelgroß, wenn sie zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschreitet:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Bilanzsumme | 5 Mio. € |
| Umsatzerlöse | 10 Mio. € |
| Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt | 50 |
Mittelgroße und große GmbHs sind prüfungspflichtig. Kleine GmbHs sind im Regelfall nicht prüfungspflichtig, sofern sie nicht aufsichtsratspflichtig sind.
Pflichtfälle nach Rechtsform
- AG: immer prüfungspflichtig
- SE, Genossenschaften: Prüfung gemäß Spezialgesetzen
- GmbH mit Aufsichtsrat: prüfungspflichtig unabhängig von Größe
- Privatstiftungen: prüfungspflichtig
- bestimmte Vereine: ab Größenschwelle nach VerG
Die einschlägigen Vorschriften stehen im UGB und im AktG, Volltexte auf ris.bka.gv.at .
Inhalt der Prüfung
Der Wirtschaftsprüfer beurteilt:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gemäß UGB
- Lagebericht des Geschäftsführers
- Risikomanagement bei großen Gesellschaften
- Einhaltung der Bewertungs- und Bilanzierungsregeln
- internes Kontrollsystem in den wesentlichen Prozessen
Der Bestätigungsvermerk wird mit dem Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht.
Vorbereitung im Unternehmen
Eine reibungslose Prüfung beginnt im laufenden Jahr:
- saubere Doppelte Buchhaltung nach UGB
- vollständiges Anlagenverzeichnis, siehe Anlagenverzeichnis
- Inventur und Bewertung der Vorräte dokumentiert
- Rückstellungen mit Berechnungsblättern hinterlegt
- Verträge, Protokolle, Beschlüsse griffbereit
Die Jahresabschluss-Checkliste hilft, nichts zu vergessen.
Folgen ohne Prüfung
Wer die Prüfungspflicht ignoriert, riskiert:
- Zwangsstrafen des Firmenbuchs
- persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Verzögerungen bei Bankenfinanzierungen
- Probleme bei Investorenrunden
- mögliche Strafverfahren bei Vorsatz
Fazit
Die Abschlussprüfung ist mehr als eine Pflicht: Sie schafft Vertrauen bei Banken, Investoren und Partnern. Wer rechtzeitig auf eine prüfungssichere Buchhaltung umstellt, spart bei der Prüfung Zeit und Geld. Wer dafür eine moderne Lösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .