Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Kapitaleinkünfte. Sie wird in Österreich an der Quelle einbehalten und ist für natürliche Personen in der Regel abgeltend.

Steuersätze nach Ertragsart

ErtragsartKESt-SatzHinweis
Zinsen aus Bankguthaben25 %klassische Sparbuchverzinsung
Dividenden inländisch27,5 %Bank zieht ab
Realisierte Wertpapiergewinne27,5 %inkl. Investmentfonds
Kryptowährungsgewinne27,5 %seit 2022
Stiftungszuwendungen27,5 %siehe Stiftungssteuer

Aktuelle Sätze und Ausnahmen siehe bmf.gv.at .

Wer ist KESt-Schuldner?

Schuldner der KESt ist grundsätzlich der Empfänger des Kapitalertrags. Den Einbehalt nimmt jedoch der Auszahlende vor (Bank, GmbH bei Dividende, Stiftung bei Zuwendung). Damit ist die KESt für Privatpersonen Endbesteuerung und entlastet die Einkommensteuererklärung.

Pflichten für Unternehmen

GmbHs müssen bei Dividendenausschüttungen die KESt einbehalten und abführen:

  1. Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschafter
  2. Auszahlung an Gesellschafter brutto = abzüglich KESt
  3. KESt-Anmeldung beim Finanzamt binnen einer Woche
  4. Abführung der KESt zur Fälligkeit
  5. Bestätigung an Empfänger ausstellen

Die Wahl zwischen Lohn und Dividende ist ein eigenes Optimierungsthema, dazu mehr im Beitrag Lohn vs. Dividende GmbH .

Verlustausgleich und Verlustverrechnung

Innerhalb der Kapitaleinkünfte können Verluste verrechnet werden. Banken führen den automatischen Verlustausgleich für Wertpapiere durch, wenn Depots bei derselben Bank liegen. Verluste über Banken hinweg lassen sich nur in der Veranlagung berücksichtigen.

  • Verlust aus Wertpapierverkauf gegen Wertpapiergewinn
  • Verlust gegen Dividenden möglich
  • nicht möglich: Verlust gegen Zinseinkünfte
  • Verlustvortrag in Folgejahre nur bei betrieblichen Einkünften
  • Veranlagungsoption sinnvoll bei niedrigem Steuersatz

Veranlagungsoption

Wer einen niedrigeren Grenzsteuersatz hat als 25/27,5 %, kann freiwillig zur Veranlagung optieren. Die KESt wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet, ein etwaiger Überhang erstattet. Voraussetzung: Aufnahme aller KESt-pflichtigen Erträge in die ESt-Erklärung.

Buchhaltung

In Unternehmen werden KESt-Vorgänge auf separaten Konten geführt. Eine ordentliche Doppelte Buchhaltung nach UGB und ein klarer Kontenrahmen sorgen für saubere Auswertungen.

Fazit

Die KESt ist eine schlanke und effiziente Erhebungsform, sofern der Einbehalt korrekt erfolgt. Wer als Unternehmen Dividenden ausschüttet oder Zuwendungen leistet, sollte die Anmeldungen automatisieren. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .