Kleinunternehmerregelung in Österreich
Praxisleitfaden zur Kleinunternehmerregelung mit Umsatzgrenze, Vor- und Nachteilen sowie Wechsel zur Regelbesteuerung.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG erlaubt Unternehmen mit geringen Umsätzen, ohne Umsatzsteuer zu fakturieren. Sie ist besonders für Gründer, Nebenerwerbe und kleine Dienstleister relevant.
Welche Grenze gilt aktuell?
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei 55.000 € brutto Jahresumsatz (zuvor 35.000 € netto). Die genauen Bedingungen, Übergangsregeln und mögliche Toleranzen sollten vor dem Geschäftsjahr auf bmf.gv.at überprüft werden.
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Umsatzgrenze | 55.000 € pro Kalenderjahr |
| Toleranz | einmaliges Überschreiten um bis zu 10 % zulässig |
| USt auf Rechnungen | nicht ausgewiesen, mit Hinweis auf Befreiung |
| Vorsteuerabzug | nicht möglich |
| UVA-Pflicht | grundsätzlich keine |
Vorteile und Schattenseiten
Die Regelung spart Aufwand, hat aber klare Grenzen.
Vorteile
- keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
- keine Umsatzsteuervoranmeldung, weniger Verwaltung
- günstigerer Endpreis für Privatkunden
Nachteile
- keine Vorsteuer aus Anschaffungen oder Wareneinkauf
- bei B2B-Kunden teilweise unattraktiv, weil keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann
- bei Überschreiten rückwirkende USt-Pflicht
- Verzicht auf die Befreiung bindet für mindestens fünf Jahre
Wechsel zur Regelbesteuerung
Wer regelmäßig größere Investitionen plant oder vorrangig B2B fakturiert, kann freiwillig auf die Befreiung verzichten. Der Antrag (Formular U12) wird in FinanzOnline gestellt. Danach beginnt die laufende Umsatzsteuervoranmeldung und die saubere Pflege der USt-Codes in der Buchhaltung .
Praxisempfehlungen
- Umsatz monatlich kontrollieren, besonders im vierten Quartal
- Rechnungen mit korrektem Befreiungshinweis ausstellen, z. B. „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
- Investitionen mit hoher Vorsteuer in das Folgejahr verschieben oder Regelbesteuerung prüfen
- Aufzeichnungen für sieben Jahre aufbewahren
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem für Solo-Selbständige mit Privatkundenfokus. Wer skaliert oder investiert, sollte die Regelbesteuerung rechtzeitig prüfen. Mehr Hintergrund liefert die Übersicht zur Buchhaltung . Für die laufende Aufzeichnung lohnt der Blick auf Preise ansehen .