Die Lohnverrechnung in Österreich ist eines der komplexeren Themen im Unternehmensalltag. Mehrere Behörden, viele Fristen und laufende Gesetzesänderungen machen eine saubere Routine wichtig.

Anmeldungen vor dem ersten Lohn

Bevor der erste Mitarbeiter beginnt, müssen mehrere Anmeldungen erfolgen:

  • Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt (Mindestangaben-Meldung)
  • Eintragung als Dienstgeber beim Finanzamt über FinanzOnline
  • Mitteilung an die zuständige Gemeinde für die Kommunalsteuer
  • Eintragung in der WKO (für gewerbliche Arbeitgeber)

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ist Anlaufstelle für Sozialversicherungsmeldungen. Aktuelle Beitragssätze stehen auf gesundheitskasse.at .

Welche Abgaben fallen an?

AbgabeWer zahltHinweis
SV-BeiträgeDienstgeber und Dienstnehmergemeldet an ÖGK
LohnsteuerDienstnehmer (DG zieht ein)abgeführt ans Finanzamt
Dienstgeberbeitrag (DB)DienstgeberFamilienlastenausgleichsfonds
Zuschlag DB (DZ)DienstgeberWirtschaftskammer
Kommunalsteuer 3 %DienstgeberGemeinde
MitarbeitervorsorgekasseDienstgeber 1,53 %„Abfertigung neu"

Die genauen Sätze werden jährlich angepasst. Vor jeder Lohnabrechnung lohnt ein Blick auf das Lohnkonto und auf die Mitteilung zur Beitragsgrundlagensatzung.

Monatliche Abläufe

Eine ruhige Lohnverrechnung folgt einem festen Rhythmus:

  1. Stunden, Zulagen und Sachbezüge erfassen.
  2. Lohnabrechnung erstellen (Brutto, Netto, Abgaben).
  3. mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) bis zum 15. des Folgemonats an die ÖGK.
  4. Lohnsteuer und DB/DZ bis zum 15. des Folgemonats ans Finanzamt.
  5. Kommunalsteuer an die Gemeinde.
  6. Auszahlung an die Mitarbeitenden, in der Regel zum Monatsende.

Mehr zur Verbuchung im Detail steht unter Lohnabstimmung vor der Meldung und Lohnabgrenzungen zum Monatsabschluss .

Jahresabschluss in der Lohnverrechnung

Zum Jahresende stehen weitere Pflichten an:

  • Lohnzettel L16 für jeden Dienstnehmer ans Finanzamt
  • Jahresmeldung zur Kommunalsteuer
  • Jahreslohnkonto archivieren
  • Urlaubs- und Zeitsalden abstimmen
  • Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung) korrekt bewerten

Die fertige Lohnsumme fließt in die doppelte Buchführung und in den Jahresabschluss ein.

Worauf besonders zu achten ist

  • Kollektivvertragslöhne pro Branche prüfen
  • Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) korrekt versteuern
  • All-In-Verträge sauber dokumentieren
  • Geringfügigkeitsgrenze und Mehrfachversicherung im Blick behalten
  • Aktuelle Werte auf bmf.gv.at und der ÖGK kontrollieren

Fazit

Wer die Lohnverrechnung mit klarer Routine führt, vermeidet Säumniszuschläge und Nachforderungen. ReAI unterstützt mit Schnittstellen zur ÖGK-Meldung. Preise ansehen .