Gehaltsrechner
Berechnen Sie Jahresgehalt, Monatsgehalt, Wochengehalt, Tagesgehalt und Stundenlohn. Für Arbeitgeber: sehen Sie die Gesamtkosten inklusive Arbeitgeberbeitrag und Urlaubsgeld.
Für Arbeitnehmer
Hier wird das Bruttogehalt vor Überstunden, Zuschlägen, Urlaubsgeld und Steuern verwendet. Berechnet auf Basis einer 37,5-Stunden-Woche, 260 Arbeitstage, 52 Wochen und 1950 Stunden pro Jahr.
Für Arbeitgeber
Berechnen Sie die Gesamtkosten eines Mitarbeiters inklusive Arbeitgeberbeitrag und Urlaubsgeld.
Gesamtkosten:
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Wie funktioniert der Gehaltsrechner?
Unser Gehaltsrechner verwendet standardisierte Berechnungen basierend auf dem norwegischen Arbeitsrecht und üblichen Praktiken.
Für Arbeitnehmer
Der Rechner verwendet folgende Parameter:
- Arbeitsstunden pro Woche: 37,5 Stunden (Standard Vollzeit in Norwegen)
- Arbeitstage pro Jahr: 260 Tage (52 Wochen × 5 Tage)
- Arbeitswochen pro Jahr: 52 Wochen
- Arbeitsstunden pro Jahr: 1950 Stunden (37,5 × 52 Wochen)
Berechnungen basieren auf dem Bruttogehalt vor Überstunden, Zuschlägen, Urlaubsgeld und Steuern.
Für Arbeitgeber
Die Gesamtkosten eines Mitarbeiters sind deutlich höher als das Grundgehalt, aufgrund von:
- Urlaubsgeld: Üblicherweise 12 % des Grundgehalts (10,2 % für Personen über 60 Jahre)
- Arbeitgeberbeitrag: Variiert zwischen 0 % und 14,1 % je nach geografischer Zone
Der Arbeitgeberbeitrag wird auf Summe von Gehalt und Urlaubsgeld berechnet. Standardsatz ist 14,1 %, kann aber variieren:
- Zone I (größter Teil Norwegens): 14,1 %
- Zone Ia: 10,6 %
- Zone II: 10,6 %
- Zone III: 6,4 %
- Zone IV: 5,1 %
- Zone V (Teile Nordnorwegens): 0 %
Beispiel
Ein Mitarbeiter mit Jahresgehalt von 600.000 kr ergibt folgende Gesamtkosten für den Arbeitgeber (Zone I):
- Grundgehalt: 600.000 kr
- Urlaubsgeld (12 %): 72.000 kr
- Summe Gehalt inkl. Urlaubsgeld: 672.000 kr
- Arbeitgeberbeitrag (14,1 %): 94.752 kr
- Gesamtkosten pro Jahr: 766.752 kr
Weitere Kosten
Der Rechner berücksichtigt nicht weitere mögliche Kosten wie:
- Rente (obligatorische betriebliche Altersvorsorge, mindestens 2 % des Gehalts zwischen 1G und 12G)
- Versicherungen (Berufsunfallversicherung, Gruppenversicherung, usw.)
- Arbeitgeberanteil an obligatorischer Altersvorsorge
- Weitere Zuschläge und Leistungen