Eine Privatentnahme liegt vor, wenn Einzelunternehmer oder Mitunternehmer Geld, Waren oder Leistungen aus dem Betrieb für private Zwecke verwenden. Sie ist im UGB und EStG klar geregelt und bedarf einer ordentlichen Erfassung in der Buchhaltung.

Arten der Privatentnahme

ArtBeispielBewertung
GeldentnahmeÜberweisung vom Geschäftskonto auf privatNominalwert
SachentnahmeWarenentnahme für EigenbedarfTeilwert oder gemeiner Wert
Nutzungsentnahmeprivate Nutzung des Firmen-PKWSachbezugswert
Leistungsentnahmeunentgeltliche Leistung für privatgemeiner Wert

Rechtsgrundlage sind §§ 4 Abs. 1 und 6 Z 4 EStG sowie § 3 Abs. 2 UStG (Eigenverbrauch). Aktuelle Quellen auf bmf.gv.at .

Geldentnahmen sauber buchen

Bei Einzelunternehmen gibt es kein Gehalt für den Inhaber. Geld vom Geschäftskonto auf das private Konto ist eine Privatentnahme. Im Kontenrahmen wird sie über das Privatkonto im Eigenkapitalbereich geführt:

  • Soll: Privatentnahme
  • Haben: Bank
  • am Jahresende Saldierung mit dem Eigenkapitalkonto
  • keine Auswirkung auf den Gewinn
  • regelmäßige Buchung erleichtert die Bankabstimmung

Sachentnahmen und Eigenverbrauch

Werden Waren oder Anlagegüter privat entnommen, sind sie zum Teilwert zu bewerten. Bei vorsteuerentlasteten Gütern fällt zusätzlich Umsatzsteuer als Eigenverbrauch an:

  • Lebensmittelhändler entnimmt Waren für Familie
  • Schreiner verwendet Holz für privates Möbelstück
  • Friseur lässt Familie kostenlos schneiden
  • Anlageabgang: Privat-PKW aus Anlagenverzeichnis ausbuchen

Die USt aus dem Eigenverbrauch wird in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung erfasst.

Nutzungsentnahmen

Wenn ein betriebliches Wirtschaftsgut auch privat genutzt wird, ist eine Nutzungsentnahme zu buchen. Klassisches Beispiel: der Firmen-PKW. Der Privatanteil wird nach Fahrtenbuch oder pauschal mit dem Sachbezugswert ermittelt. Mehr dazu im Beitrag zu Sachbezugswerte für Dienstwagen .

Häufige Fehler

  • Privatzahlungen werden als Betriebsausgabe verbucht
  • Sachentnahmen ohne Eigenverbrauch-USt
  • Nutzung privater Geräte für Betrieb ohne saubere Trennung
  • fehlende laufende Buchung, nur einmalige Korrektur am Jahresende
  • Verwechslung mit Geschäftsführerbezug bei GmbH

Fazit

Eine saubere Erfassung der Privatentnahmen schützt vor steuerlichen Überraschungen und entlastet die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die Doppelte Buchhaltung nach UGB . Wer die laufenden Buchungen automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .