Reisekosten und Kilometergeld in Österreich sind klar geregelt. Wer Mitarbeitern Dienstreisen ersetzt oder selbst beruflich unterwegs ist, sollte die aktuellen Pauschalen und Nachweispflichten kennen.

Aktuelle Pauschalen (Stand 2025)

PositionWertHinweis
Kilometergeld PKW0,50 €/kmseit 1. Jänner 2025 erhöht
Kilometergeld Motorrad0,50 €/kmgleicher Satz
Mitfahrer0,15 €/kmje beförderte Person
Fahrrad0,50 €/kmbis 1.500 km/Jahr
Tagesgeld Inlandbis 30 €/Tagnach Stundenstaffelung
Nächtigungspauschale Inland17 €/Nachtohne Beleg

Aktuelle Werte stehen auf bmf.gv.at . Auslandsreisen folgen einer eigenen Liste mit Pauschalen je Land.

Was als Dienstreise gilt

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer oder Selbständige seine regelmäßige Arbeitsstätte verlässt, um an einem anderen Ort tätig zu werden. Wichtig:

  • Mindestdauer für Tagesgeld: drei Stunden Abwesenheit
  • Höchstbetrag: 30 € pro Tag, anteilig nach jeder vollen Stunde
  • nach 5 bzw. 15 Tagen am selben Einsatzort entsteht ein neuer Mittelpunkt
  • private Umwege sind herauszurechnen

Pflichten zum Nachweis

Damit Reisekosten anerkannt werden, ist ein Fahrtenbuch oder eine vergleichbare Aufzeichnung erforderlich:

  • Datum der Reise
  • Ausgangs- und Zielort
  • Reisezweck und besuchte Person
  • Kilometerstand am Anfang und Ende
  • Stunden der Abwesenheit
  • private Anteile getrennt ausweisen

Elektronische Fahrtenbücher werden anerkannt, wenn sie unveränderlich sind. Belege werden gemeinsam mit anderen Belegen in der Buchhaltung richtig organisiert .

Verbuchung in der Buchhaltung

Reisekosten werden je nach Art auf unterschiedlichen Konten erfasst:

  • Kilometergeld als Reisekostenaufwand
  • Tagesgelder als Verpflegungsmehraufwand
  • Nächtigung mit Beleg: tatsächliche Kosten plus pauschaler Frühstücksanteil
  • Spesen für Treibstoff bei Firmen-PKW separat

Detaillierte Hinweise zur Verbuchung stehen unter Spesen und Mitarbeiterauslagen in der Buchhaltung .

Lohnsteuerliche Behandlung

Pauschalen bis zu den genannten Höchstsätzen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Wer mehr ersetzt, muss den Übersteigungsbetrag wie Lohn versteuern. Auch das Kilometergeld ist gedeckelt: maximal 30.000 km pro Jahr je Mitarbeiter werden steuerfrei anerkannt.

Praxis-Tipps

  • Reiseantrag und -abrechnung in einem einheitlichen Formular
  • monatliche Abrechnung statt Sammlung über Quartale
  • digitale Belegerfassung direkt nach der Reise
  • klare Regelungen für Hotels und Verkehrsmittel
  • Verknüpfung mit der Buchhaltung über automatische Kontenzuordnung

Fazit

Wer Reisekosten sauber dokumentiert, vermeidet Diskussionen bei der Lohnsteuerprüfung. ReAI bietet Vorlagen für Reiseabrechnungen. Preise ansehen .