Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. In Österreich gilt das vor allem bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen und in einzelnen Inlandsbranchen wie dem Bauwesen.

Wichtigste Anwendungsfälle

AnwendungsfallRechtsgrundlageEmpfänger schuldet USt
B2B-Dienstleistungen aus EU/Drittland§ 3a Abs. 6 UStGja
Bauleistungen an Bauunternehmer§ 19 Abs. 1a UStGja
Lieferung von Mobiltelefonen und Halbleitern an Unternehmer§ 19 Abs. 1d UStGja, ab 5.000 € netto
Schrott und AltmetalleSchrott-UStVja
Gas, Strom an Wiederverkäufer§ 19 Abs. 1c UStGja

Die aktuelle Liste der erfassten Leistungen findet sich auf bmf.gv.at und wko.at .

Pflichtangaben auf der Rechnung

Eine Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren enthält keine österreichische Umsatzsteuer, aber zwingend einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Üblich ist die Formulierung “Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge)”.

  • Nettobetrag ohne USt
  • UID des Leistenden und des Empfängers
  • ausdrücklicher Reverse-Charge-Hinweis
  • Leistungsbeschreibung, Datum, Rechnungsnummer

Buchung in der Doppelten Buchhaltung

Der Leistungsempfänger bucht den Aufwand brutto, weist die geschuldete USt aus und macht in der Regel den entsprechenden Vorsteuerabzug geltend. Damit bleibt der Vorgang in vielen Fällen ergebnisneutral.

  • Erfassung als steuerpflichtiger Umsatz im Empfängerland
  • gleichzeitiger Vorsteuerabzug bei voller unternehmerischer Nutzung
  • separate Kennzeichnung in der UVA in den Zeilen 057 oder 066
  • Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen B2B EU

Häufige Fehler

  • vergessener Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung
  • USt fälschlich ausgewiesen, dadurch Schuld nach § 11 Abs. 12 UStG
  • fehlende UID-Prüfung des Empfängers
  • Bauleistungen falsch eingeordnet, vor allem bei Reparaturen
  • Vermischung mit innergemeinschaftlichen Lieferungen

Eine ordentliche Doppelte Buchhaltung nach UGB und ein klarer Kontenrahmen helfen, die Fälle sauber zu trennen.

Fazit

Das Reverse-Charge-Verfahren spart Liquidität und vereinfacht grenzüberschreitende Geschäfte, verlangt aber präzise Rechnungen und korrekte UVA-Felder. Mehr zur laufenden Abwicklung steht im Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung . Wer die Buchhaltung an ReAI auslagern möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .