Die Umsatzsteuer in Österreich kennt vier Sätze: den Normalsatz, zwei ermäßigte Sätze und den Nullsatz. Wer den richtigen Satz anwendet, vermeidet Korrekturen und Risiken bei der Betriebsprüfung.

Übersicht der Steuersätze

SatzAnwendung
20 %Normalsatz, gilt für alle Umsätze ohne Sondervorschrift
13 %bestimmte Kulturleistungen, Eintrittskarten, Beherbergung mit Frühstück, Wein vom Erzeuger
10 %Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Vermietung Wohnung, Apotheken-Arzneimittel
0 %Photovoltaikanlagen bis 35 kWp (Sonderregelung 2024–2025), innergemeinschaftliche Lieferungen

Die Detailzuordnung steht in den Anlagen zum UStG auf ris.bka.gv.at .

Anwendungsbereich des Normalsatzes (20 %)

Der Normalsatz gilt für alle Umsätze, die nicht ausdrücklich einem anderen Satz zugeordnet sind. Typische Beispiele:

  • Beratungs-, Planungs- und Handwerksleistungen
  • Verkauf von Elektronik, Möbeln, Kleidung
  • Restaurant-Leistungen außerhalb begünstigter Bereiche
  • Software-Lizenzen und IT-Dienstleistungen
  • Mietwagen und Taxidienste mit höheren Sätzen

Anwendungsbereich 10 %

Der ermäßigte Satz von 10 % zielt auf Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs:

  • Lebensmittel, alkoholfreie Getränke
  • Bücher, Zeitschriften, E-Books seit 2020
  • Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr
  • Vermietung von Wohnraum
  • ärztliche Heilmittel
  • bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

Anwendungsbereich 13 %

Der Satz von 13 % wurde 2016 eingeführt. Er gilt für ausgewählte Bereiche:

  • Eintritte zu Theatern, Konzerten, Museen, Kinos
  • Beherbergung in Hotels und Pensionen
  • Restaurant-Frühstück bei Beherbergung
  • bestimmte Kulturleistungen, sofern nicht ohnedies steuerbefreit
  • Wein aus eigener Erzeugung beim Buschenschank

Sonderfälle und 0 %

  • Photovoltaik-Lieferungen bis 35 kWp an Privatpersonen mit Nullsatz (befristet)
  • innergemeinschaftliche Lieferungen sind echt steuerbefreit (mit Vorsteuerabzug)
  • Ausfuhrlieferungen sind echt steuerbefreit
  • Banken- und Versicherungsumsätze sind unecht befreit (kein Vorsteuerabzug)

Folgen für die Buchhaltung

Die korrekte Zuordnung der Sätze ist Pflicht, um die Umsatzsteuervoranmeldung richtig auszufüllen. Aufbau und Pflege der USt-Codes in der Buchhaltung sind dafür zentral. Eine ordentliche doppelte Buchführung trennt die Sätze automatisch auf separate Konten.

Praxis-Tipps

  • bei neuen Produkten den Satz vor dem ersten Verkauf prüfen
  • Mischrechnungen vermeiden, wenn möglich getrennt ausweisen
  • bei Photovoltaik die Befristung der Sonderregelung beachten
  • Auslandsfälle (Reverse-Charge, EU, Drittland) separat behandeln
  • aktuelle Sätze regelmäßig auf bmf.gv.at überprüfen

Fazit

Die richtige Umsatzsteuer ist eine Frage der Sauberkeit, nicht der Komplexität. ReAI ordnet Sätze automatisch zu. Preise ansehen .