Umsatzsteuersätze in Österreich (20 %, 13 %, 10 %, 0 %)
Übersicht der Umsatzsteuersätze in Österreich mit Anwendungsfällen für 20 %, 13 %, 10 % und 0 %.
Die Umsatzsteuer in Österreich kennt vier Sätze: den Normalsatz, zwei ermäßigte Sätze und den Nullsatz. Wer den richtigen Satz anwendet, vermeidet Korrekturen und Risiken bei der Betriebsprüfung.
Übersicht der Steuersätze
| Satz | Anwendung |
|---|---|
| 20 % | Normalsatz, gilt für alle Umsätze ohne Sondervorschrift |
| 13 % | bestimmte Kulturleistungen, Eintrittskarten, Beherbergung mit Frühstück, Wein vom Erzeuger |
| 10 % | Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Vermietung Wohnung, Apotheken-Arzneimittel |
| 0 % | Photovoltaikanlagen bis 35 kWp (Sonderregelung 2024–2025), innergemeinschaftliche Lieferungen |
Die Detailzuordnung steht in den Anlagen zum UStG auf ris.bka.gv.at .
Anwendungsbereich des Normalsatzes (20 %)
Der Normalsatz gilt für alle Umsätze, die nicht ausdrücklich einem anderen Satz zugeordnet sind. Typische Beispiele:
- Beratungs-, Planungs- und Handwerksleistungen
- Verkauf von Elektronik, Möbeln, Kleidung
- Restaurant-Leistungen außerhalb begünstigter Bereiche
- Software-Lizenzen und IT-Dienstleistungen
- Mietwagen und Taxidienste mit höheren Sätzen
Anwendungsbereich 10 %
Der ermäßigte Satz von 10 % zielt auf Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs:
- Lebensmittel, alkoholfreie Getränke
- Bücher, Zeitschriften, E-Books seit 2020
- Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr
- Vermietung von Wohnraum
- ärztliche Heilmittel
- bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Anwendungsbereich 13 %
Der Satz von 13 % wurde 2016 eingeführt. Er gilt für ausgewählte Bereiche:
- Eintritte zu Theatern, Konzerten, Museen, Kinos
- Beherbergung in Hotels und Pensionen
- Restaurant-Frühstück bei Beherbergung
- bestimmte Kulturleistungen, sofern nicht ohnedies steuerbefreit
- Wein aus eigener Erzeugung beim Buschenschank
Sonderfälle und 0 %
- Photovoltaik-Lieferungen bis 35 kWp an Privatpersonen mit Nullsatz (befristet)
- innergemeinschaftliche Lieferungen sind echt steuerbefreit (mit Vorsteuerabzug)
- Ausfuhrlieferungen sind echt steuerbefreit
- Banken- und Versicherungsumsätze sind unecht befreit (kein Vorsteuerabzug)
Folgen für die Buchhaltung
Die korrekte Zuordnung der Sätze ist Pflicht, um die Umsatzsteuervoranmeldung richtig auszufüllen. Aufbau und Pflege der USt-Codes in der Buchhaltung sind dafür zentral. Eine ordentliche doppelte Buchführung trennt die Sätze automatisch auf separate Konten.
Praxis-Tipps
- bei neuen Produkten den Satz vor dem ersten Verkauf prüfen
- Mischrechnungen vermeiden, wenn möglich getrennt ausweisen
- bei Photovoltaik die Befristung der Sonderregelung beachten
- Auslandsfälle (Reverse-Charge, EU, Drittland) separat behandeln
- aktuelle Sätze regelmäßig auf bmf.gv.at überprüfen
Fazit
Die richtige Umsatzsteuer ist eine Frage der Sauberkeit, nicht der Komplexität. ReAI ordnet Sätze automatisch zu. Preise ansehen .