Die Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich kann je nach Vorjahresumsatz monatlich oder quartalsweise abgegeben werden. Die Wahl hat Auswirkungen auf Liquidität, Buchhaltungsaufwand und steuerliche Risiken.

Schwellenwerte

Jahresumsatz Vorjahr (netto)UVA-PeriodeMöglichkeit
über 100.000 €monatlichPflicht
35.000 € bis 100.000 €quartalsweiseStandard, Monatsabgabe optional
unter 35.000 € (Kleinunternehmer)keine UVABefreiung möglich
Neugründungquartalsweisebis Schwellenwerte erreicht

Schwellenwerte und Sonderregeln sind in § 21 UStG geregelt, abrufbar auf ris.bka.gv.at .

Vor- und Nachteile

Die monatliche Abgabe verteilt den Aufwand gleichmäßiger und beschleunigt Vorsteuer-Rückzahlungen. Die quartalsweise Abgabe spart Bearbeitungszeit, kann aber zu größeren Liquiditätsbelastungen führen.

  • Monatlich: schnellere Vorsteuerrückzahlung, höhere Disziplin nötig
  • Quartal: weniger Termine, aber höhere Quartalsbeträge
  • freiwillige Monatsabgabe möglich, dann zwei Jahre Bindung
  • Kleinunternehmer ohne UVA, Wechsel mit Verzicht möglich
  • Saisongeschäfte bevorzugen oft Monatsabgabe wegen Vorsteuerflüssen

Fristen

Die UVA und die Zahllast sind bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig:

  • Jänner-UVA: 15. März
    1. Quartal-UVA: 15. Mai
  • April-UVA: 15. Juni
  • bei verspäteter Abgabe: Säumniszuschlag, ggf. Verspätungszuschlag
  • Zahlung über FinanzOnline mit eigener Steuernummer

Wechsel der Periodizität

Ein Wechsel ist grundsätzlich zum Beginn eines Veranlagungsjahres möglich. Wer freiwillig auf monatliche Abgabe umsteigt, ist daran für mindestens zwei Jahre gebunden. Der Antrag erfolgt formlos über FinanzOnline. Mehr zur laufenden Abgabe steht im Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung .

Praxis-Tipps

Fazit

Die richtige Wahl zwischen monatlicher und quartalsweiser UVA hängt von Umsatz, Investitionsverhalten und Buchhaltungsdisziplin ab. Wer die UVA gleich automatisieren möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .