WKO-Kammerumlage berechnen
Berechnung von Kammerumlage 1 und 2 sowie Grundumlage in Österreich, mit Beispielen und Befreiungstatbeständen.
Wer in Österreich gewerblich tätig ist, ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Mit der Mitgliedschaft sind Beiträge verbunden, die als Kammerumlage und Grundumlage geleistet werden.
Drei Beitragsarten im Überblick
| Beitrag | Bemessungsgrundlage | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Grundumlage | je nach Branche und Bundesland fix oder umsatzabhängig | jedes WKO-Mitglied |
| Kammerumlage 1 (KU1) | Vorsteuern aus Eingangsrechnungen | Mitglieder mit Umsatz über 150.000 € |
| Kammerumlage 2 (KU2) | Bruttolohnsumme | Dienstgeber |
Aktuelle Sätze und Schwellen stehen auf wko.at .
Grundumlage
Die Grundumlage wird von der jeweiligen Fachgruppe in jedem Bundesland festgelegt. Sie liegt typischerweise zwischen 50 € und mehreren Hundert Euro pro Jahr und hängt von Branche und Betriebsgröße ab. Der Bescheid kommt direkt von der Fachgruppe.
Kammerumlage 1 (KU1)
KU1 wird auf die abziehbaren Vorsteuern erhoben. Der Satz beträgt seit 2024 0,29 % der Bemessungsgrundlage (jährlich angepasst).
Beispiel: Bei einer Vorsteuerbemessungsgrundlage von 200.000 € fallen rund 580 € KU1 an.
Wichtige Punkte:
- Pflicht ab 150.000 € Umsatz pro Jahr
- Berechnung quartalsweise gemeinsam mit der Umsatzsteuervoranmeldung
- Abführung an das Finanzamt, das die Mittel an die WKO weitergibt
- Erleichterungen für bestimmte Branchen
- Maximalbeträge je Stufe der Bemessungsgrundlage
Kammerumlage 2 (KU2)
KU2 ist eine Lohnabgabe und wird auf die Bruttolohnsumme erhoben. Der Satz liegt aktuell bei rund 0,36 % bis 0,41 %, je nach Bundesland. Sie wird gemeinsam mit dem Dienstgeberbeitrag (DB) und dem Zuschlag (DZ) an das Finanzamt abgeführt.
Befreiungen und Erleichterungen
- Neugründer profitieren im Gründungsjahr und teilweise in den Folgejahren von Befreiungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
- Vereine, die nicht gewerblich tätig sind, sind in der Regel nicht WKO-Mitglied
- bei Ruhendmeldung des Gewerbes können Beiträge entfallen
- bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sind nicht WKO-pflichtig
Praxis-Empfehlungen
- Bescheide aufheben und in der laufenden Buchhaltung als Aufwand erfassen
- Quartals-KU1 in den Routine-Kalender für die UVA aufnehmen
- bei Wachstum die 150.000 €-Grenze im Blick behalten
- bei Lohnverrechnung KU2 nicht vergessen
- Detailfragen direkt mit der Fachgruppe klären
- WKO-Beiträge gegen Beratungsleistungen abwägen, die im Beitrag enthalten sind
Verbuchung
Die Beiträge werden auf einem eigenen Aufwandskonto erfasst, in der Regel im Bereich „Beiträge und Umlagen". Mehr zur sauberen Konteneinteilung steht im Beitrag zum Kontenrahmen und zur doppelten Buchführung .
Fazit
Die Kammerumlage ist nicht hoch, sollte aber nicht vergessen werden. Wer die Beiträge automatisiert erfasst, hält den Aufwand minimal. Preise ansehen .